Betreff
Beschluss über die Billigung und Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 "Sondergebiet PV-Anlage Flugplatz" in Aschersleben
Vorlage
VII/0685/24
Aktenzeichen
61-21.46/fi
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 06. Juli 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet PV-Anlage Flugplatz“ beschlossen. Das Verfahren wird als Bebauungsplan im Normalverfahren durchgeführt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 erfolgte vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 21. Juli 2023. In diesem Zeitraum fand auch die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf statt.

Im Laufe der Planung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes von 23 ha auf 26,02 ha vergrößert. Die Betroffenheit der Flurstücke hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom 06. Juli 2022 nicht verändert.

Nunmehr liegt der Entwurf nebst Begründung vor und soll gebilligt werden. Nach erfolgter Billigung des Entwurfes sollen die Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung sowie betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durch Zugang zu den Planunterlagen der vorliegenden Planung beteiligt werden.

Die Planunterlagen können zudem zu gegebener Zeit im Internet und im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten für die Dauer eines Monats eingesehen und erörtert werden.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

  • Lageplan mit Darstellung des geänderten Geltungsbereiches
  • Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“ in Aschersleben bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzungen),
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Karten der Biotoptypen – Bestand und Planung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen), wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Ebenso wird die Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 gebilligt.
  3. Die Vergrößerung des Geltungsbereiches von 23 ha auf 26,02 ha wird gebilligt.
  4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“ ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
  5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: