Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46
erfolgte vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 21. Juli 2023.
In diesem Zeitraum fand auch die erste Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange zum Vorentwurf statt.
Im
Laufe der Planung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes von 23 ha auf
26,02 ha vergrößert. Die Betroffenheit der Flurstücke hat sich im Vergleich zum
Aufstellungsbeschluss vom 06. Juli 2022 nicht
verändert.
Nunmehr liegt der Entwurf nebst Begründung vor
und soll gebilligt werden. Nach erfolgter Billigung des Entwurfes sollen die
Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung sowie betroffene Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange durch Zugang zu den Planunterlagen der
vorliegenden Planung beteiligt werden.
Die Planunterlagen können zudem zu gegebener Zeit
im Internet und im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen
Sprechzeiten für die Dauer eines Monats eingesehen und erörtert werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Lageplan mit Darstellung des geänderten
Geltungsbereiches
- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46 „Sondergebiet –
PV-Anlage Flugplatz“
in Aschersleben bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche
Festsetzungen),
- Begründung mit Umweltbericht
- Karten der Biotoptypen – Bestand
und Planung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Aschersleben beschließt:
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 46 „Sondergebiet –
PV-Anlage Flugplatz“,
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche
Festsetzungen), wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Ebenso wird die Begründung mit Umweltbericht zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 gebilligt.
- Die Vergrößerung des Geltungsbereiches von 23 ha auf
26,02 ha wird gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet –
PV-Anlage Flugplatz“
ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen
zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern.
- Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der
Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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