Der am 29. November
2023 im Stadtrat beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes
Bauwirtschaftshof sieht die Aufnahme eines Darlehens über 210.000,00 EUR zur
Finanzierung von Investitionen vor.
Für den Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahme von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch
die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 09. Januar 2024 für das
Wirtschaftsjahr 2024 in Höhe von 210.000,00 EUR erteilt.
Der Betrag der
Kreditaufnahme wird mit diesem Ermächtigungsbeschluss auf den genehmigten
Kreditbetrag begrenzt.
Um den Kredit zu
möglichst günstigen Konditionen aufnehmen zu können, ist es notwendig,
kurzfristig über die Kreditaufnahme entscheiden zu können. Kreditangebote sind
wegen ständiger Schwankungen am Kapitalmarkt jeweils nur kurze Zeit
verbindlich. Eine Ermächtigung des Betriebsleiters ermöglicht daher ein
marktorientiertes Verhalten.
Der höchstzulässige
Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.
Die Zinsbindung des
Darlehens soll höchstens 10 Jahre betragen.
Die Aufnahme von
Krediten erfolgt unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
Der
Betriebsleiter des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof wird ermächtigt, auf der
Grundlage der im Wirtschaftsplan 2024 festgesetzten Kreditaufnahme für den
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben Darlehen in Höhe bis zu
210.000,00 EUR aufzunehmen.
Der
höchst zulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.
Die
Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 10 Jahre betragen.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, den Stadtrat über die realisierte
Kreditaufnahme zeitnah zu unterrichten.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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