Ramdohr’s milde Stiftung
hat der Stadt Aschersleben am 18. 01. 2024 einen Betrag in Höhe von 12.000 Euro
zur Unterstützung der Jugendarbeit der Jugendclubs in Aschersleben und seinen
Ortsteilen überwiesen.
Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA
darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen.
Eine Nichtannahme der
Spende hätte zur Folge, dass die bereits bei der Stadt Aschersleben
eingegangene Zuwendung an Ramdohr’s milde Stiftung zurückgegeben werden müsste.
Im Interesse der
Unterstützung der Jugendarbeit wird empfohlen, die Spende anzunehmen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung zur Unterstützung
der Jugendarbeit in den Jugendclubs in Aschersleben und seinen Ortsteilen in
Höhe von 12.000 Euro.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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