Betreff
Annahme einer Spende zur Errichtung einer Beleuchtungsanlage auf dem Spielplatz Tonkuhle
Vorlage
VII/0673/24
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Ramdohr’s milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben im Januar 2024 einen Betrag in Höhe von 11.889,54 Euro zur Errichtung einer Beleuchtungsanlage auf dem Spielplatz Tonkuhle überwiesen.

 

Die Beleuchtungsanlage wird nach ihrer Installation mit allen Rechten und Pflichten in den Bestand der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Aschersleben übernommen.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die bereits bei der Stadt Aschersleben eingegangene Zuwendung an Ramdohr’s milde Stiftung zurückgegeben werden müsste.

 

Im Interesse der Erhöhung der Verkehrssicherheit des Spielplatzes Tonkuhle wird empfohlen, die Spende anzunehmen.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung zur Errichtung einer Beleuchtungsanlage auf dem Spielplatz Tonkuhle in Höhe von 11.889,54 Euro.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: