Ramdohr’s milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben im Januar 2024 einen
Betrag in Höhe von 11.889,54 Euro zur Errichtung einer Beleuchtungsanlage auf
dem Spielplatz Tonkuhle überwiesen.
Die Beleuchtungsanlage wird nach ihrer Installation mit allen Rechten und
Pflichten in den Bestand der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Aschersleben
übernommen.
Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner
Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die bereits bei der
Stadt Aschersleben eingegangene Zuwendung an Ramdohr’s milde Stiftung
zurückgegeben werden müsste.
Im Interesse der Erhöhung der Verkehrssicherheit des Spielplatzes
Tonkuhle wird empfohlen, die Spende anzunehmen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Annahme
der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung zur Errichtung einer Beleuchtungsanlage
auf dem Spielplatz Tonkuhle in Höhe von 11.889,54 Euro.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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