Beschluss:
Der Stadtrat möge
beschließen:
1. Die
derzeit gültige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Aschersleben wird
konkretisiert und verschärft, insbesondere im Hinblick auf die Sanktionierung
von illegaler Müllentsorgung und Vandalismus.
2. Die
Zusammenarbeit zwischen dem kommunalen Ordnungsdienst, dem städtischen
Ordnungsamt und der Polizei wird intensiviert. Mit dieser Maßnahme soll eine
größere Durchsetzungsfähigkeit bei Verstößen erreicht werden.
3. Parallel
zur Straffestsetzung und -kontrolle sollten Kampagnen zur Aufklärung und
Sensibilisierung der Bevölkerung durchgeführt werden. Ziel ist es, das
Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und präventiv zu wirken.
Zum besseren Verständnis seien hier die
bisherigen Festsetzungen aufgeführt:
§ 4
„Missbrauch öffentlicher Einrichtungen“,
Abs.2 ein Hinweis auf das untersagte Bekleben von Flächen:
(2)
Es ist untersagt, Einrichtungen wie Verkehrszeichen, Hinweisschilder, Masten,
Denkmäler, Brunnen, Bänke, Stühle, Spielgeräte, Bäume, Wartehäuschen zweckfremd
zu benutzen, an hierfür nicht bestimmte Orte zu verbringen oder diese zu
verunreinigen (z. B. bekleben, beschriften, bemalen).
Im
§ 6 „Tierhaltung“ findet sich
der Absatz 3 zur Pflicht der Beseitigung von tierischen Verunreinigungen:
(3)
Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten sind verpflichtet
zu verhüten, dass ihr Tier Straßen, Geh- und Radwege sowie Grün- und
Erholungsanlagen verunreinigt. Bei Verunreinigungen sind der Tierhalter und die
mit der Führung oder Pflege Beauftragten umgehend zur Säuberung verpflichtet.
Des
Weiteren ist nur noch im § 11 das Verbot des Liegenlassens von Flaschen
kurz erwähnt.
Im
§ 13 wird all dies alles als Ordnungswidrigkeit aufgeführt, die
generell zu einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.
An
dieser Stelle sollte die Konkretisierung der Verordnung erfolgen! Es sollen
Verstöße benannt und ein konkretes Strafmaß bzw. die Höhe der Geldbuße
festgesetzt werden. Natürlich sollte diese verhältnismäßig sein, aber auch die
abschreckende Wirkung nicht verfehlen.
Als
Vorschlag könnten folgende Beispiele genannt werden:
-
Wegwerfen
einer Zigarettenkippe im öffentlichen Raum: 10,00 €
-
Wegwerfen
von Einwegmüll, der beim Verzehr von to-go-Produkten anfällt: 10,00 €
-
Zurücklassen
von Flaschen nach Zusammenkünften auf öffentlichen Flächen: 20,00 € (wegen der
Verletzungsgefahr durch Scherben)
-
Bekleben
von Masten/Zäunen/Wänden jeglicher Art: 20,00 €
-
Beschädigen
und Zerstören von Lampen/Scheiben/Schildern/Papierkörben/Bänken: 150,00 €
Diese Liste sollte unter Federführung
des Ordnungsamtes noch erweitert werden.
Begründung:
In
den letzten Monaten haben sich in unserer Stadt vermehrt Fälle von öffentlichem
Vandalismus und illegaler Müllentsorgung ereignet. Diese Handlungen
beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen
und Bürger, sondern führen auch zu erhöhten Reinigungs- und
Instandsetzungskosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden
müssen.
Zusätzlich
schultern der Verschönerungsverein sowie ehrenamtlich Tätige einen Teil der
Last. Das kann kein Dauerzustand sein.
Es
ist daher von entscheidender Bedeutung, dass wir als Stadtrat ein klares Signal
senden und deutlich machen, dass solche Verhaltensweisen in Aschersleben nicht
toleriert werden. Eine Konkretisierung der Strafen innerhalb der Gefahrenabwehrverordnung
kann hierbei ein wirksames Mittel sein.
Dass
wir mit diesem Problem nicht alleinstehen, zeigen Beispiele aus anderen
Kommunen in Sachsen-Anhalt:
1.
Magdeburg: In der Landeshauptstadt wurden die Bußgelder für Müllsünden deutlich
angehoben. Für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Kaugummis werden nun
beispielsweise
bis zu 100 Euro fällig. Diese Maßnahme hat zu einer spürbaren Reduktion der
Verschmutzungen in öffentlichen Bereichen geführt.
2.
Halle (Saale): Hier wurde ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von
Graffiti-Vandalismus gelegt. Die Stadt hat nicht nur die Strafen erhöht,
sondern arbeitet auch eng mit der Polizei und lokalen Initiativen zusammen, um
Täter schneller zu identifizieren und zu sanktionieren.
3.
Dessau-Roßlau: In Dessau-Roßlau
wurde ein umfassendes Konzept zur Müllvermeidung und -bestrafung eingeführt.
Sogenannte Umweltdetektive sind rund um die Uhr im Einsatz, um illegal
abgeladenen Müll aufzuspüren und Müllsünder zu identifizieren. In nur vier
Monaten haben sie 400 Fälle illegaler Abfallentsorgung aufgedeckt, was zu 85
Anzeigen und 30 Belehrungen führte. Adressaufkleber auf Müll
führen oft zu den
Verursachern, denen empfindliche Geldstrafen drohen. Die Stadt investiert
jährlich ca. 160.000 Euro in diese Initiative, was sich angesichts der zuvor
für die Müllbeseitigung aufgewendeten 280.000 Euro rechnet.
(https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/dessau-rosslau/
umweltdetektive-illegaler-muell-100.html)
4.
Bitterfeld-Wolfen: In Bitterfeld-Wolfen können Sammler von unachtsam
weggeworfenem Müll per Foto-Dokumentation an einem Gewinnspiel teilnehmen.
Die
Aufnahme dieser Punkte in die Gefahrenabwehrverordnung ist ein wichtiger
Schritt, um Aschersleben sauberer, sicherer und lebenswerter zu machen.
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