Betreff
Antrag zur Erweiterung und Konkretisierung der Gefahrenabwehrverordnung
Vorlage
A/0089/2024
Art
Antrag

Beschluss:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

1.     Die derzeit gültige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Aschersleben wird konkretisiert und verschärft, insbesondere im Hinblick auf die Sanktionierung von illegaler Müllentsorgung und Vandalismus.

2.     Die Zusammenarbeit zwischen dem kommunalen Ordnungsdienst, dem städtischen Ordnungsamt und der Polizei wird intensiviert. Mit dieser Maßnahme soll eine größere Durchsetzungsfähigkeit bei Verstößen erreicht werden.

3.     Parallel zur Straffestsetzung und -kontrolle sollten Kampagnen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung durchgeführt werden. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und präventiv zu wirken.

 

Zum besseren Verständnis seien hier die bisherigen Festsetzungen aufgeführt:

 

 § 4 „Missbrauch öffentlicher Einrichtungen“, Abs.2 ein Hinweis auf das untersagte Bekleben von Flächen:

(2) Es ist untersagt, Einrichtungen wie Verkehrszeichen, Hinweisschilder, Masten, Denkmäler, Brunnen, Bänke, Stühle, Spielgeräte, Bäume, Wartehäuschen zweckfremd zu benutzen, an hierfür nicht bestimmte Orte zu verbringen oder diese zu verunreinigen (z. B. bekleben, beschriften, bemalen).

 

Im § 6 „Tierhaltung“ findet sich der Absatz 3 zur Pflicht der Beseitigung von tierischen Verunreinigungen:

(3) Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten sind verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tier Straßen, Geh- und Radwege sowie Grün- und Erholungsanlagen verunreinigt. Bei Verunreinigungen sind der Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten umgehend zur Säuberung verpflichtet.

 

Des Weiteren ist nur noch im § 11 das Verbot des Liegenlassens von Flaschen kurz erwähnt.

Im § 13 wird all dies alles als Ordnungswidrigkeit aufgeführt, die generell zu einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

 

An dieser Stelle sollte die Konkretisierung der Verordnung erfolgen! Es sollen Verstöße benannt und ein konkretes Strafmaß bzw. die Höhe der Geldbuße festgesetzt werden. Natürlich sollte diese verhältnismäßig sein, aber auch die abschreckende Wirkung nicht verfehlen.

Als Vorschlag könnten folgende Beispiele genannt werden:

 

-          Wegwerfen einer Zigarettenkippe im öffentlichen Raum: 10,00 €

-          Wegwerfen von Einwegmüll, der beim Verzehr von to-go-Produkten anfällt: 10,00 €

-          Zurücklassen von Flaschen nach Zusammenkünften auf öffentlichen Flächen: 20,00 € (wegen der Verletzungsgefahr durch Scherben)

-          Bekleben von Masten/Zäunen/Wänden jeglicher Art: 20,00 €

-          Beschädigen und Zerstören von Lampen/Scheiben/Schildern/Papierkörben/Bänken: 150,00 €

Diese Liste sollte unter Federführung des Ordnungsamtes noch erweitert werden.

 

Begründung:

In den letzten Monaten haben sich in unserer Stadt vermehrt Fälle von öffentlichem Vandalismus und illegaler Müllentsorgung ereignet. Diese Handlungen beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern führen auch zu erhöhten Reinigungs- und Instandsetzungskosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Zusätzlich schultern der Verschönerungsverein sowie ehrenamtlich Tätige einen Teil der Last. Das kann kein Dauerzustand sein.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass wir als Stadtrat ein klares Signal senden und deutlich machen, dass solche Verhaltensweisen in Aschersleben nicht toleriert werden. Eine Konkretisierung der Strafen innerhalb der Gefahrenabwehrverordnung kann hierbei ein wirksames Mittel sein.

Dass wir mit diesem Problem nicht alleinstehen, zeigen Beispiele aus anderen Kommunen in Sachsen-Anhalt:

 

1. Magdeburg: In der Landeshauptstadt wurden die Bußgelder für Müllsünden deutlich angehoben. Für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Kaugummis werden nun

beispielsweise bis zu 100 Euro fällig. Diese Maßnahme hat zu einer spürbaren Reduktion der Verschmutzungen in öffentlichen Bereichen geführt.

 

2. Halle (Saale): Hier wurde ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Graffiti-Vandalismus gelegt. Die Stadt hat nicht nur die Strafen erhöht, sondern arbeitet auch eng mit der Polizei und lokalen Initiativen zusammen, um Täter schneller zu identifizieren und zu sanktionieren.

 

3. Dessau-Roßlau: In Dessau-Roßlau wurde ein umfassendes Konzept zur Müllvermeidung und -bestrafung eingeführt. Sogenannte Umweltdetektive sind rund um die Uhr im Einsatz, um illegal abgeladenen Müll aufzuspüren und Müllsünder zu identifizieren. In nur vier Monaten haben sie 400 Fälle illegaler Abfallentsorgung aufgedeckt, was zu 85 Anzeigen und 30 Belehrungen führte. Adressaufkleber auf Müll führen oft zu den Verursachern, denen empfindliche Geldstrafen drohen. Die Stadt investiert jährlich ca. 160.000 Euro in diese Initiative, was sich angesichts der zuvor für die Müllbeseitigung aufgewendeten 280.000 Euro rechnet.

 

(https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/dessau-rosslau/

umweltdetektive-illegaler-muell-100.html)

 

4. Bitterfeld-Wolfen: In Bitterfeld-Wolfen können Sammler von unachtsam weggeworfenem Müll per Foto-Dokumentation an einem Gewinnspiel teilnehmen.

 

Die Aufnahme dieser Punkte in die Gefahrenabwehrverordnung ist ein wichtiger Schritt, um Aschersleben sauberer, sicherer und lebenswerter zu machen.

 


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