Betreff
Wahl eines ersten und zweiten Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall
Vorlage
VII/0672/24
Aktenzeichen
20/ann
Art
Beschlussvorlage Personal

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2018 (Vorlage VI/0596/18) wurde gemäß § 67 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben, Herr Michael Schneidewind, damaliger Dezernent des Dezernates I „Service“, ab dem 01.01.2019 und bis auf Widerruf als erster Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.

Herr Schneidewind hat sein Arbeitsverhältnis zum 30.04.2022 bei der Stadt Aschersleben beendet und steht als erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters nicht mehr zur Verfügung.

 

Dementsprechend ist der Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2018 (Vorlage VI/0596/18) aufzuheben.

 

Gemäß § 67 Abs. 3 KVG LSA kann die Vertretung aus dem Kreis der Beschäftigten weitere Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall wählen. Dabei ist unter Beachtung der Regelung in § 67 Abs. 2 KVG LSA die Reihenfolge der Vertreter festzulegen.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.11.2020 (Vorlage VII/0245/20) wurde Frau Julia Rippich, Dezernentin des Dezernates III „Stadtentwicklung“ ab dem 01.01.2021 als zweite Stellvertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.

 

Frau Rippich identifizierte sich seit 2021 mit der übernommenen Verantwortung als zweite Vertreterin des Oberbürgermeisters im Verhinderungsfall und realisierte außerordentlich engagiert die Aufgaben insbesondere seit dem Ausscheiden von Herrn Schneidewind. Sie hat bereits im Auftrag und in Vollmacht vielfältige Aufgaben des Oberbürgermeisters zur vollsten Zufriedenheit wahrgenommen.

 

Mit dem Ausscheiden von Herrn Schneidewind, ist die erste Vertretung des Oberbürgermeisters im Verhinderungsfall gemäß § 67 Abs. 1 KVG LSA neu zu wählen.

 

Dem Stadtrat der Stadt Aschersleben wird daher vorgeschlagen, Frau Julia Rippich, Dezernentin des Dezernates III „Stadtentwicklung“, ab dem 01.03.2024 und bis auf Widerruf zur ersten Vertreterin des Oberbürgermeisters im Verhinderungsfall zu wählen.

 

Herr Dirk Michelmann, Dezernent des Dezernates I „Service“, soll ab dem 01.03.2024 als zweiter Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt werden, um die bestehende Vertretungsregelung auf eine breitere Basis zu stellen und um für den Fall der Verhinderung der ersten Vertreterin des Oberbürgermeisters, Frau Julia Rippich, uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben.

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, Herr Dirk Michelmann, bis auf Widerruf, als zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2018 (Vorlage VI/0596/18) - Wahl des Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall - wird aufgehoben.

 

2.     Der Beschluss des Stadtrates vom 25.11.2020 (Vorlage VII/0245/20) – Wahl des zweiten Stellvertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall - wird aufgehoben.

 

3.     Frau Julia Rippich, Dezernentin des Dezernates III „Stadtentwicklung“, wird ab dem 01.03.2024 und bis auf Widerruf als erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.

 

4.     Herr Dirk Michelmann, Dezernent des Dezernates I „Service“, wird ab dem 01.03.2024 und bis auf Widerruf als zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: