Für den Erlass der Hauptsatzung ist unter Beachtung der Regelungen
in § 45 Abs. 2 Ziffer 1
i. V. m. § 10 KVG LSA des Kommunalverfassungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) der Stadtrat zuständig.
Nach
§ 21 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben hat die Bekanntmachung von Zeit, Ort und
Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der
Ortschaftsräte im Wochenspiegel – Ausgabe Aschersleben – zu erfolgen. Nach
Mitteilung vom 17.11.2023 stellt der Wochenspiegel – Ausgabe Aschersleben – das
Erscheinen zum 31.01.2024 ein. Damit steht diese Möglichkeit der Bekanntmachung
für die Stadt Aschersleben künftig nicht mehr zur Verfügung.
Somit
ist die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben in diesem Punkt
erforderlich und
§ 21 der Hauptsatzung
„Öffentliche Bekanntmachungen“,
ist
zu ändern.
Die
Bekanntmachungen nach § 21 Abs. 3
der Hauptsatzung sollen in Zukunft im
Amtsblatt der Stadt Aschersleben erfolgen.
Um
hier eine einheitliche Regelung zu erhalten, sollen darüberhinausgehend auch
die Wahlbekanntmachungen im
Amtsblatt der Stadt Aschersleben und nicht mehr im Amtsblatt des
Salzlandkreises erfolgen (§ 21 Abs. 1 Satz 7 ff. der Hauptsatzung). Das
Amtsblatt wird aus diesem Grund nach Bedarf erscheinen. Auf der Internetseite
der Stadt Aschersleben wird das Amtsblatt der Stadt Aschersleben an geeigneter
Stelle platziert.
Eine
Anpassung der Hauptsatzung in der letzten ordentlichen Sitzung des Stadtrates
der Stadt Aschersleben im Jahr 2023, war aufgrund einzuhaltender Fristen nicht
möglich. Um den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern und damit den
Ortschaften die Möglichkeit zu geben, sich über die anstehenden Änderungen zu
informieren, wird die Satzung auch zweimal im Ausschuss für Ordnung, Recht und
Kommunales behandelt.
Für die Übergangszeit vom 31.01.2024 bis zur Beschlussfassung der Änderung
der Hauptsatzung im Stadtrat und der Genehmigung dieser durch den
Salzlandkreis, sollen die Bekanntmachungen von Zeit, Ort und Tagesordnung der
Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte, in der
Mitteldeutschen Zeitung – Ausgabe
Aschersleben – erfolgen. Auf diese Vorgehensweise wird insbesondere im
letzten, Ende Januar 2024, erscheinenden Wochenspiegel – Ausgabe Aschersleben –
aber auch auf der Homepage der Stadt Aschersleben entsprechend hingewiesen
werden.
Diese Vorgehensweise wurde der
Kommunalaufsicht des Salzlandkreises mit Schreiben vom 06.12.2023 mitgeteilt.
Die
Hauptsatzung hat sich im Übrigen in der vorliegenden Form bewährt. Dessen
ungeachtet wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Änderungen
kommunalrechtlicher Regelungen für 2024 angekündigt sind, die eine Anpassung
der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung erforderlich machen können.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass für den Beschluss der
Hauptsatzung die Mehrheit der Mitglieder
des Stadtrates und die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich
sind (§10 Abs. 2 KVG LSA).
Den
Stadträten wird mit dieser Beschlussvorlage neben der zu beschließenden Satzung
zur 2. Änderung der Hauptsatzung (Anlage 1) zusätzlich § 21 der Hauptsatzung,
mit den farbig markierten Änderungen nach dieser Satzung (Anlage 2 –
Lesefassung), vorgelegt.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 – Satzung zur 2. Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Aschersleben
Anlage 2 – Lesefassung § 21 der
Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
Die
in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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