Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
Vorlage
VII/0666/23
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland, welche 94% Stammkapitalanteil besitzt, Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der wires GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Halle/Saale. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 27.10.2023 der Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 27. November 2023 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten und zur Beschlussfassung an die Gesellschafterversammlung weitergeleitet.

 

Allgemeine Informationen:

 

Im Jahr 2022 setzte für die Kultur- und Freizeiteinrichtungen nach zwei schwierigen Jahren wieder etwas Normalität ein. Nach einem durchwachsenen Jahresstart mit hohen Infektionszahlen aufgrund der „Omikron-Welle“ fielen im April 2022 Maskenpflicht, 2G- bzw. 3G-Regelungen sowie die meisten Zugangsbeschränkungen im Freizeit- und Kulturbereich weg.

 

Herr Sebastian Kruse hat das Unternehmen zum 28. Februar 2022 als Geschäftsführer auf eigenen Wunsch verlassen. Die Position wurde ausgeschrieben und ab April 2022 mit Herrn Michael Schuster neu besetzt. Herr Schuster hat dann am 04. August 2022 fristgerecht gekündigt und das Unternehmen wieder verlassen. Seit dem 01. Oktober 2022 hat Frau Christin Tischendorf-Herm die Geschäftsführung übernommen.

 

Zum Geschäftsjahr 2022:

 

Die Umsatzerlöse im Jahr 2022 sind mit ca. 251 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. (Vj. ca. 258 Tsd. EUR). Das Abenteuerland verbuchte 2022 im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Besucheranstieg um ca. 2.000 Besuchern (von 43 Tsd. auf ca. 45 Tsd. Besuchern). Die Netto-Einnahmen (Eintrittsgelder) am Spielplatz stiegen im Vergleich zum Vorjahr um ca. 2 Tsd. EUR auf ca. 92 Tsd. EUR im Jahr 2022. Der seit vier Jahren betriebene Imbiss erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 einen Netto-Umsatz von ca. 102 Tsd. EUR (ca. 93 Tsd. EUR im Jahr 2021).

 

Ebenso wie beim Abenteuerland konnte auch am Strand des Concordia Sees 2022 im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Anstieg von Besuchern registriert werden. Die Netto-Einnahmen am Strand (inkl. Vermietungsgebühren) stiegen beim Eintritt von 13 Tsd. EUR im Jahr 2021 auf 21 Tsd. EUR im Jahr 2022. Die Vermietung der 2019 angeschafften Tretboote, Kanus und Stand-Up-Paddle-Boards (SUP) am Strand entwickelte sich positiv.

 

Durch die Verpachtung der Arche Noah ab April 2022 erhöhten sich die Erlöse aus Verpachtung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 6 Tsd. EUR.

 

Die Materialaufwendungen wurden im Vergleich zum Vorjahr um ca. 19 Tsd. EUR auf ca. 145 Tsd. EUR gesenkt.

 

Durch die Anpassung der Löhne an den Mindestlohn und die Reduzierung des Anteils geförderter Arbeitsmaßnahmen erhöhten sich die Personalkosten um ca. 27 Tsd. EUR auf insgesamt 335 Tsd. EUR.

 

Das Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 53 Tsd. EUR. Den Zugängen (Investitionen) von 6 Tsd. EUR stehen planmäßige Abschreibungen von ca. 58 Tsd. EUR gegenüber. Die Beteiligung an der HASEG wurde zudem um 1 Tsd. EUR außerplanmäßig wertberichtigt.

 

Das Eigenkapital erhöhte sich durch den Jahresüberschuss um ca. 24 Tsd. EUR auf 823 Tsd. EUR.

 

 

Zur Prüfung:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen jedoch im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2022 zu verweigern.

 

Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) ergab keine Beanstandungen.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichtes 2022 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „wires GmbH“, Halle (Saale) geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen,

 

b)         den Aufsichtsrat und die Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse, Herrn Michael Schuster und die Geschäftsführerin Frau Christin Tischendorf-Herm für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten und

 

c)         dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 23.722,89 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.5315000

11.784,- EUR Zuschuss 2022          

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: