Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei
ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die
Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2022 von der „wires GmbH“
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Halle/Saale. Diese Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte der Bestätigungsvermerk
erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung am 28. November 2023 wurde der
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2022 vom Wirtschaftsprüfer vorgestellt und
erläutert.
Zum Geschäftsverlauf:
Das Ballhaus in Aschersleben hat neben dem hohen Stellenwert als
Sportstätte für Schul- Vereinssport und Schwimmbad-Besucher, auch großen
Einfluss auf die Gesunderhaltung der Bevölkerung in Aschersleben und Umgebung.
Eine gleichwertige Anlage ist im Umkreis von 25 Kilometern nicht vorhanden.
Das Geschäftsjahr 2022 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 27.756,43 EUR
abgeschlossen (im Vorjahr Jahresüberschuss von ca. 20 Tsd. EUR). Die
Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 37,0 Tsd.
EUR bzw. 8% verringert und beträgt nunmehr 426,3 Tsd. EUR.
Der Anfang des Geschäftsjahres 2022 begonnene Ukrainekrieg sowie die
Energiekrise hatten auch wesentliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit
der OptimAL GmbH. Bereits im Februar 2022 wurde in der Arena des Ballhauses
eine Unterkunft für zu erwartende Kriegsflüchtlinge errichtet. Die
Notunterkunft in der Ballhaus-Arena konnte jedoch Ende Juni 2022 wieder
abgebaut, da es zu keinen Engpässen bei der Wohnraumversorgung in Aschersleben
für die Kriegsflüchtlinge kam.
Ab September 2022 musste die OptimAL GmbH die Energiesparverordnung des
Bundes umsetzen, wobei der Schwerpunkt auf der Einsparung von Strom und
Fernwärme lag. In allen Bereichen des Ballhauses wurden die Raumtemperaturen um
mindestens 2°C gesenkt, Beachhalle und Arena wurden auf maximal 15°C beheizt,
die Wassertemperatur im Schwimmbecken um 2°C auf 26°C reduziert. Alle Maßnahmen
zur Energieeinsparung im Geschäftsjahr hatten erhebliche Auswirkungen auf die
Besucherzahlen und damit verbundener Umsatzeinbußen.
Den Umsatzverlusten und den parallel steigenden Betriebskosten sollte
eine am 05.04.2022 im Aufsichtsrat beschlossene Tarif- und Preisanhebung zum
01.06.2022 um durchschnittlich 10% entgegenwirken. Dies ist nicht vollständig
gelungen. Der Gesamtumsatz im Berichtsjahr konnte nicht an die Umsätze der
Geschäftsjahre vor der Pandemie anschließen und lag um ca. 141 TEUR niedriger als im Jahr 2019. Im
Vergleich zu 2020 lagen die Umsätze 2022 jedoch um ca.135,1 Tsd. EUR höher. Im Vergleich zu
2021 sind die Umsätze 2022 um ca. 98,8 Tsd. EUR höher.
Die OptimAL GmbH ist Ihren Vertragspflichten zur Übernahme der
Unterhaltungskosten und der Durchführung sämtlicher Wartungen,
Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen und Ausbesserungen am Grundstück, Gebäude
und allen dazugehörigen Anlagen nachgekommen und hatte somit das Objekt in
einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand erhalten. Es ist jedoch nach
20 Jahren des Bestehens des Ballhauses davon auszugehen, dass die technischen
Anlagen aufgrund des Verschleißes ausfallen können und aufgrund des Alters
nicht mehr reparabel sind.
Die durch den Stadtrat am 13.10.2021 beschlossene Sonderzahlung von
80.000 EUR für den Bau einer Beachvolleyballanlage und Instandhaltungsmaßnahmen
im Freibad Aschersleben wurde im Geschäftsjahr teilweise verwendet. Bis zum
Stichtag 31.12.2022 sind 35 TEUR davon eingesetzt worden. Die geplante
Fertigstellung der Beachvolleyballanlage im 3. Quartal des Geschäftsjahres verzögerte
sich durch notwendige Baumfällarbeiten am Objekt nach dem 01.10.2022, und sich
anschließender winterlicher Witterung.
Die im Geschäftsjahr 2021 begonnenen Umbaumaßnahmen am Objekt Ballhaus
für die Herstellung von sanitären Anlagen für den Gastronomiebereich sowie die
Sanierung der Innenräume im Freibad wurden im 2.Quartal des Jahres 2022
abgeschlossen.
Der Betriebskostenzuschuss der Stadt, als wesentlicher Posten der
sonstigen betrieblichen Erträge und der Zuschuss für die Nutzung sind im
Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 56,3 Tsd. EUR auf 530,9 EUR gestiegen. Wie
auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die Umsatzerlöse allein
nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren. Nach wie
vor ist der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren finanziellen
Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig.
Die Gesellschaft war durch den Betriebskostenzuschuss jederzeit in der
Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres 2022 führt zu einer Erhöhung des Verlustvortrages, der in den
Vorjahren durch positive Jahresergebnisse abgebaut werden konnte. Dieser
beträgt zum Bilanzstichtag ca. 266,6 Tsd. EUR. (im Vorjahr 238,9 Tsd. EUR)
Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu
entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für
2022 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlage:
(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2022 der OptimAL GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft „wires GmbH“, Halle/Saale geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2022
der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12. 2022 festzustellen,
b) den Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Carmen
Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten und
c) dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 27.756,43
EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.5315000 Zuschüsse
an verbundene Unternehmen (2022) 530.900 EUR
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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