Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet RULMECA GERMANY
GmbH“ ist seit dem 25.04.2015 rechtskräftig. Mit der
Planaufstellung beabsichtigte die Stadt Aschersleben, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Sicherung vorhandener und Schaffung zusätzlicher
Arbeitsplätze am Standort zu schaffen. Seitens der RULMECA GERMANY GmbH mit dem
Neubau einer Produktionshalle von 8.000 m² auf dem nördlichen Betriebsgelände
der Standort erweitert.
Jetzt beabsichtigt die RULMECA GERMANY GmbH mit dem Bau einer Leichtbauhalle
(Zelthalle) von ca. 130 m² Größe das vorhandene Versandlager vor dem
Verwaltungsgebäude zu erweitern. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt aber
im südlichen Bereich des Betriebsgrundstückes die Baugrenze entlang der
vorhandenen Gebäude fest. Die bauliche
Erweiterung dieser Gebäude war um ca. 20 m nach hinten geplant, also nach
Nordosten, soweit es das ansteigende Gelände erlaubt.
Das vorhandene Versandlager, das mit der Leichtbauhalle erweitert werden
soll, steht ca. 5,3 m außerhalb der Baugrenze.
Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls
der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von
Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung
städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung
des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Grundzüge der Planung werden durch die geplante Halle nicht berührt.
Zudem handelt es sich um eine getypte Leichtbauhalle, die relativ leicht auch
umgesetzt werden kann. Das jetzt vorhandene Freilager wird vor Witterungseinflüssen
geschützt. Eine Verlagerung der gesamten Versandlogistik ist auf dem ohnehin
engen Betriebsgrundstück nicht möglich und würde zu einer offenbar nicht
beabsichtigten Härte führen. Die einzige noch freie Fläche südlich der Hallen
innerhalb der Baugrenzen wird als Kranbahnlager genutzt.
Durch die Lage des Standortes werden auch nachbarlich Belange nicht
beeinträchtigt.
Daher empfiehlt die Verwaltung, einer Überschreitung der
Baugrenze zuzustimmen. Da die in der Vorschrift des § 31 Abs. 2 BauGB zu betrachtenden
Tatbestände nach eingehender Prüfung und in Würdigung aller maßgebenden
Tatsachen im Rahmen der Einzelfallentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen
gegeben sind, sollte der beantragten Befreiung zugestimmt und das gemeindliche
Einvernehmen erteilt werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Auszug aus dem
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet RULMECA GERMANY
GmbH“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschuss beschließt:
1. die Befreiung von der Festsetzung der
überbaubaren Grundstücksfläche des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet RULMECA GERMANY GmbH“ für den Bau
einer ca. 130 m² großen Leichtbauhalle.
2. Zu dem Bauantrag wird das gemeindliche
Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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