Ramdohr’s milde
Stiftung hat der Stadt Aschersleben im November 2023 einen
Betrag in Höhe von 1.000 Euro zur Unterstützung der Kreativwerkstatt –
Werkstätten für Kunst und Wissenschaft Aschersleben überwiesen.
Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die
Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der
Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und
Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.
Eine Nichtannahme der Spende hätte zur
Folge, dass die Zuwendung an den Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müsste.
Es wird empfohlen, die Zuwendung von
Ramdohr’s milde Stiftung zur Unterstützung
der Kreativwerkstatt anzunehmen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung zur
Unterstützung der Kreativwerkstatt – Werkstätten für Kunst und Wissenschaft Aschersleben
in Höhe von 1.000 Euro.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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