Die Firma Olschak Stahl + Design, Albert-Drosihn-Straße
9, Aschersleben, hat der Ortsfeuerwehr
Mehringen für deren Einsatzfahrzeug am 14. 06. 2023 im Wege der Sachspende
einen Frontsprühhalter einschließlich Montage im Wert von 2.923,29 Euro
übergeben.
Weiterhin hat die
Firma am 09. 08. 2023 im Wege der Sachspende für deren Einsatzfahrzeug einen
Frontsprühhalter einschließlich Montage im Wert von 3.291,00 Euro übergeben.
Nach
§ 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen.
Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem
Hauptverwaltungsbeamten.
Eine
Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen
Zuwendungen an den Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.
Es
wird empfohlen, die Sachspenden der Firma Olschak Stahl + Design anzunehmen, um
die Einsatzfähigkeit der Ortsfeuerwehren Drohndorf und Mehringen zu erhöhen.
.
_________________
Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt die Annahme der Sachspenden der Firma Olschak Stahl + Design zur
Lieferung und Montage eines Frontspülbalkens für
- das
Einsatzfahrzeug der Ortsfeuerwehr Drohndorf in Höhe von 3.291 Euro;
- das
Einsatzfahrzeug der Ortsfeuerwehr Mehringen in Höhe von 2.923,29 Euro.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||