Betreff
Annahme der Spenden der Firma Olschak Stahl + Design Aschersleben für die Ortsfeuerwehren Drohndorf und Mehringen
Vorlage
VII/0656/23
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Die Firma Olschak Stahl + Design, Albert-Drosihn-Straße 9, Aschersleben, hat der Ortsfeuerwehr Mehringen für deren Einsatzfahrzeug am 14. 06. 2023 im Wege der Sachspende einen Frontsprühhalter einschließlich Montage im Wert von 2.923,29 Euro übergeben.

 

Weiterhin hat die Firma am 09. 08. 2023 im Wege der Sachspende für deren Einsatzfahrzeug einen Frontsprühhalter einschließlich Montage im Wert von 3.291,00 Euro übergeben.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an den Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.

 

Es wird empfohlen, die Sachspenden der Firma Olschak Stahl + Design anzunehmen, um die Einsatzfähigkeit der Ortsfeuerwehren Drohndorf und Mehringen zu erhöhen.

 

 


.

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Sachspenden der Firma Olschak Stahl + Design zur Lieferung und Montage eines Frontspülbalkens für

 

  1. das Einsatzfahrzeug der Ortsfeuerwehr Drohndorf in Höhe von 3.291 Euro;
  2. das Einsatzfahrzeug der Ortsfeuerwehr Mehringen in Höhe von 2.923,29 Euro.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: