Betreff
Finanzierungsbeschluss für die Bauleistungen zum Ersatzneubau der Mühlgrabenbrücke "Am Denkmal" in Klein Schierstedt
Vorlage
VII/0652/23
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben plant seit dem Jahr 2012 den Ersatzneubau der Mühlgrabenbrücke „Am Denkmal“ im Ortsteil Klein Schierstedt auf Grund der dokumentierten fortschreitenden Schäden am Bauwerk.

Aufgrund der in 2021 und 2022 festgestellten umfangreichen Schäden und des Schadensausmaßes am gesamten Bauwerk, insbesondere an der Tragbewehrung und den Betonteilen, droht die Vollsperrung. Das Bauwerk ist aus diesem Grund derzeit mit einer zulässigen Verkehrslast von 3,5 t eingeschränkt.

Der Prüfer empfiehlt den Neubau der Brücke, da eine Sanierung unwirtschaftlich ist. Um den innerörtlichen Verkehrsweg zu erhalten, ist ein Ersatzneubau der o.g. Brücke zwingend notwendig.

Im Zuge der Abstimmungen zum Bau der Wipperbrücke durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz (LHW) wurde eine bauzeitliche Umfahrung der Mühlgrabenbrücke notwendig, um den Verkehr aufrecht zu erhalten. Dieses bauzeitliche Provisorium wurde durch die Stadt Aschersleben vom LHW übernommen, da andernfalls keine Zufahrt zum Ortskern und der Feuerwehr mit Fahrzeugen über 3,5 t möglich ist. Der Betrieb des Provisoriums ist wasserrechtlich befristet bis zum Mai 2025.

 

Für den Neubau der Brücke wurden am 18.08.2022 Zuwendungen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte in Höhe von 350.000,00 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.01.2025.

 

Am 30.08.2023 wurde die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben. Den Zeitpunkt der Ausschreibung stand in Abhängigkeit der Fertigstellung der Wipperbrücke durch den LHW.

 

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei 649.198,03 €. Das Submissionsergebnis liegt mit 37,8 % über der Kostenschätzung in Höhe von 473.244,45 €. Aus diesem Grund musste die Angemessenheit des Preises geprüft werden. Die ausführliche fachtechnische und wirtschaftliche Prüfung durch den Planer und das Fachamt ergab, dass es sich gemäß §16d VOB/A nicht um ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis handelt.

Die formelle, fachtechnische und wirtschaftliche Auswertung ergab keine Beanstandungen aller eingegangenen Angebote. Weiterhin ergab die Auswertung, dass die Preise angemessen sind. Deshalb wurde die Vergabe der Bauleistungen dem Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss am 15.11.2023 mit der Beschlussvorlage VII/0648/23 empfohlen.

 

Kann die Finanzierung nicht abgesichert werden, wird die Ausschreibung zurückgezogen. Bei einer neuen Ausschreibung sind nach jetzigem Stand höhere Baukosten zu erwarten. Dazu kämen der zusätzliche Bau einer Umleitungsstrecke innerorts sowie der Verzicht auf Fördermittel, da bei einer Neuausschreibung der Termin Januar 2025 nicht zu halten ist.

 

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens ist der Beschluss dieser Überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

 

Die Mehrausgaben können über folgende Buchungsstellen ausgeglichen werden:

 

5.4.1.10/2735.7852000             Ersatzneubau der Brücken „Gipshütte“

                                                  in Drohndorf                                                   80.000,00 €

Diese Mittel stehen auf Grund von Mengenminderungen in der Schlussabrechnung des Bauvorhabens zur Verfügung.

 

 

 

5.4.1.10/2754.7852000             Grundhafter Ausbau „Alte Bahnhofstraße“

                                                  in Mehringen                                                 120.000,00 €

Diese Mittel können bereitgestellt werden, da das Submissionsergebnis für den 2. Bauabschnitt der Alten Bahnhofstraße unter der Kostenberechnung lag.

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.      Die Bereitstellung der Überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000 € zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung für die Maßnahme Ersatzneubau der Mühlgrabenbrücke „Am Denkmal“ im Ortsteil Klein Schierstedt.

2.      Die benötigten Finanzmittel werden aus den Buchungsstellen

5.4.1.10/2735.7852000 und 5.4.1.10/2754.7852000 zur Sicherung der Gesamtfinanzierung bereitgestellt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     5.4.1.10/2739.7852000

 

 

     640.000,00 €

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

200.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

5.4.1.10/2735.7852000

80.000 €

 

 

 

Buchungsstelle

5.4.1.10/2754.7852000

120.000 €

 

 

 

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

 

 

 

 

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Dezernentin DIII - Stadtentwicklung