Die Stadt Aschersleben
plant seit dem Jahr 2012 den Ersatzneubau der Mühlgrabenbrücke „Am Denkmal“ im
Ortsteil Klein Schierstedt auf Grund der dokumentierten fortschreitenden
Schäden am Bauwerk.
Aufgrund der in 2021 und 2022 festgestellten umfangreichen
Schäden und des Schadensausmaßes am gesamten Bauwerk, insbesondere an der
Tragbewehrung und den Betonteilen, droht die Vollsperrung. Das Bauwerk ist aus diesem Grund derzeit mit
einer zulässigen Verkehrslast von 3,5 t eingeschränkt.
Der Prüfer empfiehlt den Neubau der Brücke, da eine Sanierung
unwirtschaftlich ist. Um den innerörtlichen
Verkehrsweg zu erhalten, ist ein Ersatzneubau der o.g. Brücke zwingend
notwendig.
Im Zuge der Abstimmungen
zum Bau der Wipperbrücke durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz (LHW)
wurde eine bauzeitliche Umfahrung der Mühlgrabenbrücke notwendig, um den
Verkehr aufrecht zu erhalten. Dieses bauzeitliche Provisorium wurde durch die
Stadt Aschersleben vom LHW übernommen, da andernfalls keine Zufahrt zum
Ortskern und der Feuerwehr mit Fahrzeugen über 3,5 t möglich ist. Der Betrieb
des Provisoriums ist wasserrechtlich befristet bis zum Mai 2025.
Für den Neubau der Brücke
wurden am 18.08.2022 Zuwendungen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte in Höhe von 350.000,00 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum
endet am 30.01.2025.
Am 30.08.2023 wurde die
Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben. Den Zeitpunkt der Ausschreibung stand in
Abhängigkeit der Fertigstellung der Wipperbrücke durch den LHW.
Das wirtschaftlichste
Angebot liegt bei 649.198,03 €. Das Submissionsergebnis liegt mit 37,8 % über
der Kostenschätzung in Höhe von 473.244,45 €. Aus diesem Grund musste die
Angemessenheit des Preises geprüft werden. Die ausführliche fachtechnische und
wirtschaftliche Prüfung durch den Planer und das Fachamt ergab, dass es sich
gemäß §16d VOB/A nicht um ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis
handelt.
Die formelle,
fachtechnische und wirtschaftliche Auswertung ergab keine Beanstandungen aller
eingegangenen Angebote. Weiterhin ergab die Auswertung, dass die Preise
angemessen sind. Deshalb wurde die Vergabe der Bauleistungen dem
Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss am 15.11.2023 mit der
Beschlussvorlage VII/0648/23 empfohlen.
Kann die Finanzierung
nicht abgesichert werden, wird die Ausschreibung zurückgezogen. Bei einer neuen
Ausschreibung sind nach jetzigem Stand höhere Baukosten zu erwarten. Dazu kämen
der zusätzliche Bau einer Umleitungsstrecke innerorts sowie der Verzicht auf
Fördermittel, da bei einer Neuausschreibung der Termin Januar 2025 nicht zu
halten ist.
Zur Sicherung der
Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens ist der Beschluss dieser Überplanmäßigen
Ausgabe erforderlich.
Die Mehrausgaben können
über folgende Buchungsstellen ausgeglichen werden:
5.4.1.10/2735.7852000 Ersatzneubau der Brücken „Gipshütte“
in Drohndorf 80.000,00 €
Diese Mittel stehen auf
Grund von Mengenminderungen in der Schlussabrechnung des Bauvorhabens zur
Verfügung.
5.4.1.10/2754.7852000 Grundhafter Ausbau „Alte
Bahnhofstraße“
in Mehringen 120.000,00
€
Diese Mittel können
bereitgestellt werden, da das Submissionsergebnis für den 2. Bauabschnitt der
Alten Bahnhofstraße unter der Kostenberechnung lag.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:
1.
Die
Bereitstellung der Überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000 € zur
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung für die Maßnahme Ersatzneubau der Mühlgrabenbrücke
„Am Denkmal“ im Ortsteil Klein Schierstedt.
2.
Die
benötigten Finanzmittel werden aus den Buchungsstellen
5.4.1.10/2735.7852000 und
5.4.1.10/2754.7852000 zur Sicherung der Gesamtfinanzierung bereitgestellt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
200.000 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
5.4.1.10/2735.7852000 80.000 € |
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Buchungsstelle |
5.4.1.10/2754.7852000 120.000 € |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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Dezernentin DIII - Stadtentwicklung