Betreff
Satzung der Stadt Aschersleben über die Durchführung des Wochenmarktes und die Erhebung von Wochenmarktgebühren (Marktsatzung)
Vorlage
VII/0647/23
Aktenzeichen
DIII-31 gr/mo
Art
Beschlussvorlage

In der Stadt Aschersleben wird seit über dreißig Jahren immer donnerstags der Wochenmarkt im Stadtzentrum durchgeführt. Dort können sich die Bürger der Stadt, aber auch aus dem Umland, mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs versorgen. Der Markt ist überwiegend gut besucht und trägt damit auch dazu bei, die Innenstadt von Aschersleben ein Stück weit zu beleben und dadurch die Kaufkraft zu erhöhen.

 

Seit vielen Jahren wurde der Betrieb des Marktes an eine Marktbetreiberin vergeben, die diesen Markt im Auftrag der Stadt auf Basis eines Betreibervertrages durchführte.

Mit der Kündigung dieses Vertrages durch die Betreiberin zum 31.12.2023 war die Stadt dazu angehalten, den Wochenmarkt neu auszuschreiben. Dies erfolgte im August 2023 mit dem Ergebnis, dass sich nur ein Interessent an der Ausschreibung beteiligte und dieser die Ausschreibungskriterien nicht erfüllte.

 

Folglich hat sich die Stadt dazu entschlossen, den Markt ab 01.01.2024 selbst zu betreiben. Deshalb wurde die der Vorlage als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben über die Durchführung des Wochenmarktes und die Erhebung von Wochenmarktgebühren (Marktsatzung) erarbeitet, auf deren Grundlage der Wochenmarkt in Aschersleben zukünftig betrieben werden soll.

 

Ziel ist es, den Wochenmarkt auch weiterhin in der bisherigen Form durchzuführen, um diesen wichtigen Faktor zur Belebung der Innenstadt aufrecht zu erhalten.

 

Hierzu ist der Beschluss der beigefügten Marktsatzung durch den Stadtrat erforderlich.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Satzung der Stadt Aschersleben über die Durchführung des Wochenmarktes und die Erhebung von Wochenmarktgebühren (Marktsatzung)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung der Stadt Aschersleben über die Durchführung des Wochenmarktes und die Erhebung von Wochenmarktgebühren (Marktsatzung)".

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: