In der Stadt Aschersleben wird seit über
dreißig Jahren immer donnerstags der Wochenmarkt im Stadtzentrum durchgeführt.
Dort können sich die Bürger der Stadt, aber auch aus dem Umland, mit
Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs versorgen. Der Markt ist
überwiegend gut besucht und trägt damit auch dazu bei, die Innenstadt von
Aschersleben ein Stück weit zu beleben und dadurch die Kaufkraft zu erhöhen.
Seit vielen Jahren wurde der Betrieb des
Marktes an eine Marktbetreiberin vergeben, die diesen Markt im Auftrag der
Stadt auf Basis eines Betreibervertrages durchführte.
Mit der Kündigung dieses Vertrages durch die
Betreiberin zum 31.12.2023 war die Stadt dazu angehalten, den Wochenmarkt neu
auszuschreiben. Dies erfolgte im August 2023 mit dem Ergebnis, dass sich nur
ein Interessent an der Ausschreibung beteiligte und dieser die
Ausschreibungskriterien nicht erfüllte.
Folglich hat sich die Stadt dazu entschlossen,
den Markt ab 01.01.2024 selbst zu betreiben. Deshalb wurde die der Vorlage als
Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben über die Durchführung des
Wochenmarktes und die Erhebung von Wochenmarktgebühren (Marktsatzung)
erarbeitet, auf deren Grundlage der Wochenmarkt in Aschersleben zukünftig
betrieben werden soll.
Ziel ist es, den Wochenmarkt auch weiterhin
in der bisherigen Form durchzuführen, um diesen wichtigen Faktor zur Belebung
der Innenstadt aufrecht zu erhalten.
Hierzu ist der Beschluss der beigefügten
Marktsatzung durch den Stadtrat erforderlich.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung
der Stadt Aschersleben über die Durchführung des Wochenmarktes und die Erhebung
von Wochenmarktgebühren (Marktsatzung)
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung der Stadt
Aschersleben über die Durchführung des Wochenmarktes und die Erhebung von
Wochenmarktgebühren (Marktsatzung)".
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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