Betreff
Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0643/23
Aktenzeichen
70/jor-jae
Art
Beschlussvorlage

Begründung/Erläuterung:

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 03. 12. 2014 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

-          der Erfolgsplan,

-          der Vermögensplan,

-          der Finanzplan,

-          der Investitionsplan,

-          die Stellenübersicht.

Der Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Stadtrat zur Beschlussfassung weiterleitet.

Zur umfassenden Erläuterung der wichtigsten Planpositionen wurde außerdem ein Vorbericht beigefügt.

Dem Wirtschaftsplan 2024 liegt die Gebührenkalkulation der zentralen und dezentralen Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben für die Jahre 2024 – 2026 zugrunde.

Mit dem Wirtschaftsplan wird der Betrieb in die Lage versetzt, den Betrieb nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der im Wirtschaftsplan dargestellten Plandaten zu führen.


_________________

Oberbürgermeister

Anlagen:

Wirtschaftsplan 2024


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Dem Erfolgsplan 2024 wird im Ertrag mit 5.348.563,00 EUR und im Aufwand mit 5.269.170,00 EUR zugestimmt.

  1. Dem Vermögensplan 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben mit je 4.137.945,00 EUR zugestimmt.

  1. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.020.000,00 EUR festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: