Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0642/23
Art
Beschlussvorlage

 

Der § 25 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt Gemeinden, die Nutzung ihrer Friedhöfe durch Satzungen zu regeln.

 

Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe ist eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die Stadt Aschersleben dem Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof übertragen hat. Dieser hat seine Tätigkeit mit Wirkung vom 01.01.1998 aufgenommen.

 

Im Rahmen seiner Betriebssatzung unterhält und gestaltet der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die Friedhöfe. Neben der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben stellt sich der BWH auch dem sich verändernden Bestattungsverhalten der Gesellschaft, schafft individuelle Angebote, bietet Dienstleistungen an und sorgt umsichtig für eine an diese Umstände angepasste Friedhofssatzung. 

 

In diesem Zusammenhang muss unter §32 (Allgemeines), der Absatz 5 geändert und ein weiterer Absatz eingefügt werden. Dadurch werden aus den vorherigen Absätzen 6 und 7 die Absätze 7 und 8.

 

In Absatz 5 wird nur für Wahlgrabstellen die zeitliche Frist für die Einfassung der Grabstelle geregelt. Der Bezug auf Reihengrabstellen wurde entfernt.

 

Der eingefügte neue Absatz 6 regelt nunmehr den Bau von Einfassungen für Urnen- und Erdreihengrabstellen. Diese werden der Reihe nach belegt. Für die Grabstellenabgrenzung sind Einfassungen notwendig, deren Einbau bisher von den Nutzungsberechtigten veranlasst werden musste. Da immer nur drei Seiten eingefasst werden brauchen, Material zueinander passen muss und  der zeitliche Rahmen für einen  reibungslosen Ablauf entscheidend ist, werden diese Einfassungen zukünftig durch die Friedhofsverwaltung veranlasst. Die hierbei anfallenden Kosten sind in der Nutzungsgebühr enthalten.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: