Der § 25 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt Gemeinden, die Nutzung ihrer Friedhöfe durch Satzungen zu regeln.
Die
Verwaltung der städtischen Friedhöfe ist eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die
die Stadt Aschersleben dem Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof übertragen hat.
Dieser hat seine Tätigkeit mit Wirkung vom 01.01.1998 aufgenommen.
Im Rahmen seiner Betriebssatzung unterhält und gestaltet der
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die Friedhöfe. Neben der Erfüllung der
Verwaltungsaufgaben stellt sich der BWH auch dem sich verändernden
Bestattungsverhalten der Gesellschaft, schafft individuelle Angebote, bietet
Dienstleistungen an und sorgt umsichtig für eine an diese Umstände angepasste
Friedhofssatzung.
In diesem Zusammenhang muss unter §32
(Allgemeines), der Absatz 5 geändert und ein weiterer Absatz eingefügt werden.
Dadurch werden aus den vorherigen Absätzen 6 und 7 die Absätze 7 und 8.
In Absatz 5 wird nur für Wahlgrabstellen die
zeitliche Frist für die Einfassung der Grabstelle geregelt. Der Bezug auf
Reihengrabstellen wurde entfernt.
Der eingefügte neue Absatz 6 regelt nunmehr
den Bau von Einfassungen für Urnen- und Erdreihengrabstellen. Diese werden der
Reihe nach belegt. Für die Grabstellenabgrenzung sind Einfassungen notwendig,
deren Einbau bisher von den Nutzungsberechtigten veranlasst werden musste. Da
immer nur drei Seiten eingefasst werden brauchen, Material zueinander passen
muss und der zeitliche Rahmen für einen reibungslosen Ablauf entscheidend ist, werden
diese Einfassungen zukünftig durch die Friedhofsverwaltung veranlasst. Die
hierbei anfallenden Kosten sind in der Nutzungsgebühr enthalten.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt
Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung zur 1.
Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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