Die
Stadt Aschersleben ist gem. § 78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
(WG LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser
hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres
Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.
Der
Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die
Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn
nötig - fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation
der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.
In Anwendung der
kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde
die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo Kommunalberatung GmbH
erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt
Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01.
01. 2024 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.
Die Erarbeitung der
Gebührenkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre
2024 – 2026 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der dezentralen
Abwasserentsorgung für die Vorjahre 2021 bis 2023.
Für die Ermittlung der ansatzfähigen
Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als öffentlich-rechtliches
Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA).
Im Einzelnen wurden folgende Gebühren
(durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2024 – 2026) neu kalkuliert:
a) Gebühr für die Abwasserentsorgung aus
abflusslosen Gruben beträgt 12,98 Euro/m³ (bisher 9,53 Euro/m³) nach dem
Frischwassermaßstab,
b) Gebühr für die Schlammentsorgung aus
Kleinkläranlagen beträgt 15,74 Euro/m³ (bisher 15,54 Euro/m³) nach dem Maßstab
der entsorgten Menge Fäkalschlamms
c) Gebühr für die Abnahme und Verplombung
eines Wasserzählers (Außenwasserzähler) beträgt 35,96 Euro/m³ (bisher 27,47
Euro)
Entstandene
Kostenüberdeckungen des Nachkalkulationszeitraumes 2021 - 2023 wurden
ausgeglichen, indem sie in der jeweiligen Kalkulation in den Jahren 2024 bis
2026 zu jeweils gleichen Teilen als zusätzliche Erlöse eingestellt wurden.
Die
im Ergebnis der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ermittelten Gebühren
wurden in die Satzung aufgenommen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der
praktischen Anwendung empfiehlt es sich, die vorliegende Satzung neu zu fassen.
In die Neufassung der Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage sind alle
bisher beschlossenen Satzungsänderungen unverändert eingearbeitet worden.
Darüber hinaus wurde im § 2 Abs. 3 die Frist für die Geltendmachung von
Abzugsmengen von zwei auf einem Monat verkürzt. Des Weiteren wurde im § 10 noch
eine Regelung zur sprachlichen Gleichstellung aufgenommen.
Es wird daher empfohlen, der Neufassung der Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage die
Zustimmung zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlage: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Die Ortschaftsräte können die Datei im
Bürgerinformationsservice der Stadt Aschersleben einsehen.
Gebührenkalkulation der Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung sowie der dezentralen (mobilen) Abwasserbeseitigung
für die Jahre 2024 bis 2026 mit Nachkalkulation der zentralen Einrichtungen und
der dezentralen Abwasserbeseitigung 2021 – 2023
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage
beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche
Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche
Abwasseranlage)
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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