Die
Stadt Aschersleben ist gem. § 78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
(WG LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser
hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres
Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.
Der
Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die
Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn
nötig - fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation
der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.
In Anwendung der
kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde
die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo Kommunalberatung GmbH
erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt
Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01.
01. 2024 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.
Die Erarbeitung der
Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung sowie der
dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre 2024 – 2026
(Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der zentralen Einrichtungen und der
dezentralen Abwasserentsorgung für die Vorjahre 2021 bis 2023.
Für die Ermittlung der ansatzfähigen
Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als
öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA). Insbesondere ist
dabei auf die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips unter Einbindung der Kosten
für Substanzerhaltung und Refinanzierung der Anlagen zu achten.
Im Einzelnen wurden folgende Gebühren
(durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2024 – 2026) kalkuliert:
a) Gebühr für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung nach dem Frischwassermaßstab ohne Grundgebühr,
b) Gebühr für die zentrale
Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Flächenmaßstab
c) Gebühr für die Abnahme und Verplombung
eines Wasserzählers (Außenwasserzähler)
Grundlage der Gebührenberechnungen ist
bei der Schmutzwassergebühr der Trinkwasserverbrauch, da wahrscheinlich ist,
dass das bezogene Frischwasser größtenteils auch wieder in das Kanalnetz
zurückfließt. Auf rund 970.000 Kubikmeter beziffert sich die
Schmutzwassermenge. Bei der Niederschlagswassergebühr ist die
Berechnungseinheit die abflusswirksame Fläche. Die privaten Grundstücksflächen
umfassen ca. 370.000 Berechnungseinheiten (1 BE entspricht 5 m²). Für diese
Flächen werden Niederschlagswassergebühren erhoben.
Im Ergebnis dieser Gebührenkalkulation
erhöhen sich die Kosten deckenden Gebühren für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung auf 3,07 Euro/m³ (bisher 2,96 Euro/m³) und für die
zentrale Niederschlagswasserentsorgung verringern sich die Kosten deckenden
Gebühren auf 2,49 Euro/BE (bisher 2,72 Euro/BE) im Vergleich zu den Gebühren
des zurückliegenden Zeitraumes. Für die Abnahme und Verplombung eines
Außenwasserzählers (Gartenwasser) wird dem Gebührenpflichtigen künftig eine
Gebühr in Höhe von 35,96 Euro (bisher 27,47 Euro) berechnet.
Die Gebührensenkung im Bereich der
zentralen Niederschlagswasserentsorgung steht hautsächlich im Zusammenhang mit
der Aktualisierung der Grundstücksflächen im Entsorgungsgebiet der Stadt
Aschersleben. In die neu kalkulierte Niederschlagswassergebühr fließt nun eine
abflusswirksame Fläche von rd. 370.000 BE (vormals 327.000 BE) ein. Dadurch
können die Kostensteigerungen abgefangen werden und letztendlich die
Niederschlagswassergebühr gesenkt werden. Dagegen beläuft sich der Aufwand für
die Niederschlagswasserbeseitigung von öffentlichen Straßen und Wegen auf
jährliche Straßenentwässerungskosten von 477 TEUR für den Kalkulationszeitraum
2024 – 2026.
Entstandene Kostenüberdeckungen des
Nachkalkulationszeitraumes 2021 - 2023 wurden ausgeglichen, indem sie in der
jeweiligen Kalkulation in den Jahren 2024 bis 2026 zu jeweils gleichen Teilen
als zusätzliche Erlöse eingestellt wurden.
Die im Ergebnis der als Anlage
beigefügten Gebührenkalkulation ermittelten Gebühren wurden in die Satzung
aufgenommen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der
praktischen Anwendung empfiehlt es sich, die vorliegende Satzung neu zu fassen.
In die Neufassung der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung sind alle bisher
beschlossenen Satzungsänderungen unverändert eingearbeitet worden. Des Weiteren
wurde § 3 Abs. 3 um einen zusätzlichen Absatz ergänzt. Darüber hinaus wurde im
§ 3 Abs. 6 die Frist für die Geltendmachung von Abzugsmengen von zwei auf einem
Monat verkürzt sowie die Definitionen in Ziffern 1 und 2 eingefügt.
Es wird daher empfohlen, der Neufassung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben
für die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitrags- und
Gebührensatzung) die Zustimmung zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlage: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Die Ortschaftsräte können die Datei im
Bürgerinformationsservice der Stadt Aschersleben einsehen.
Gebührenkalkulation der Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung sowie der dezentralen (mobilen) Abwasserbeseitigung
für die Jahre 2024 bis 2026 mit Nachkalkulation der zentralen Einrichtungen und
der dezentralen Abwasserbeseitigung 2021 – 2023
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage
beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale öffentliche
Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung).
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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