§
5 KAG LSA und § 25 Abs. 1 BestattG LSA ermächtigen die Gemeinden für die
Nutzung ihrer Einrichtungen Benutzungsgebühren zu erheben. Diese sind innerhalb
eines Kalkulationszeitraumes von höchstens drei Jahren jeweils neu zu
kalkulieren (§5 Abs. 2b Satz 1 KAG LSA).
Zur
Erfüllung dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt
Aschersleben ihres Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof, der seine Tätigkeit mit
Wirkung vom 01.01.1998 aufgenommen hat.
In Anwendung der kommunalabgabenrechtlichen
Grundprinzipien und der zeitlichen Vorgaben (Dreijahreszeitraum) wurde die
Gebührenkalkulation im ersten Halbjahr 2023 durch das Planungsbüro Allevo
Kommunalberatung GmbH im Auftrag des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof für die
Jahre 2024 bis 2026 erarbeitet. Diese neu kalkulierten Gebühren sind vom
Stadtrat der Stadt Aschersleben im laufenden Jahr zu beschließen, um ab dem
01.01.2024 in Kraft treten zu können. Dabei werden auch für den kommenden
Kalkulationszeitraum kostendeckende Friedhofs- und Bestattungsgebühren zur
Beschlussfassung vorgeschlagen.
Ebenso wurde eine Nachkalkulation vorgenommen. Diese
weist für die zurückliegende Periode eine Überdeckung von insgesamt 1.425 Euro aus, welche in der vorliegenden
Kalkulation berücksichtigt wurde.
Im Gebührenverzeichnis ist zu
berücksichtigen, dass für die Zahler der Friedhofsunterhaltungsgebühr, für die
bis zum 31.12.2013 entsprechend der damals gültigen Satzung eine jährlich
wiederkehrende Zahlung galt, diese bis zum Ablauf der Nutzungszeit weiterhin
gilt, aber nicht verlängert werden kann.
In der Anlage 2 ist die aktuelle Kalkulation zur
Ermittlung der Gebühren dieser Satzung beigefügt.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: Friedhofsgebührensatzung
Anlage 2: Gebührenkalkulation
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs
Schmidtmannstraße der Stadt Aschersleben (Friedhofsgebührensatzung).
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||