Die Salzlandsparkasse hat
der Stadt Aschersleben am 14. 09. 2023 einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro zur
Unterstützung der Kreativwerkstatt – Werkstätten für Kunst und Wissenschaft Aschersleben
überwiesen.
Nach
§ 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen.
Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.
Eine
Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen
Zuwendungen an den Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.
Es
wird empfohlen, die Zuwendung der Salzlandsparkasse
zur Unterstützung der Kreativwerkstatt anzunehmen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die
Annahme der Spende der Salzlandsparkasse zur Unterstützung der Kreativwerkstatt
– Werkstätten für Kunst und Wissenschaft Aschersleben in Höhe von 2.000 Euro.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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