Gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA besteht die gesetzliche Verpflichtung, für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung 2024 enthält die Festsetzung
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des Haushaltsplans mit den in § 100 KVG LSA genannten
Bestandteilen;
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der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung);
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der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;
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des Höchstbetrages der Liquiditätskredite.
Sie kann gemäß §
100 Abs. 3 KVG LSA weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, den Stellenplan für das
Haushaltsjahr und das Haushaltskonsolidierungskonzept beziehen.
Dementsprechend enthalten
die §§ 6 und 7 der Haushaltssatzung Regelungen zum Erfordernis einer
Nachtragshaushaltssatzung sowie zur Investitionstätigkeit.
Die Hebesätze
für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer werden gesondert in der
Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für
das Jahr 2024 festgesetzt, somit bedarf es gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA
keiner Festsetzung in der Haushaltssatzung 2024.
Da der in der
Haushaltssatzung vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite auch im
Haushaltsjahr 2024 ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigt, bedarf die Haushaltssatzung nach
§ 110 Abs. 2 KVG LSA der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung der
Stadt Aschersleben für das Haushaltsjahr 2024.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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