Nunmehr soll der
Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ als Satzung beschlossen werden. Die
dazugehörige Begründung ist zu billigen.
Nach erfolgter
Beschlussfassung soll die Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung zur
Rechtskraft geführt werden. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind durch
eine entsprechende Berichtigung und Bekanntmachung anzupasssen.
Die
Planunterlagen können anschließend im Stadtplanungsamt während der üblichen
Sprechzeiten eingesehen und erörtert werden. Außerdem sind sie auf der
städtischen Internetseite einsehbar.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs.
4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Stand 15. September 2023
- Begründung zum Bebauungsplan mit
Stand 19. September 2023
Der Stadtrat
beschließt:
1. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Aschersleben den
Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4
BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil
B) mit Stand 19. September 2023 als Satzung.
Der
Geltungsbereich hat eine Größe von rd. 7.300 m²
2. Die Begründung mit Stand 19. September
2023 wird gebilligt.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
die Bebauungsplansatzung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch
anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der üblichen
Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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