Betreff
Bebauungsplan Nr. 45 "An der Darre" mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben - Satzungsbeschluss
Vorlage
VII/0634/23
Aktenzeichen
61-21.45/fi
Art
Beschlussvorlage

Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Anregungen zum Entwurf wurden redaktionelle Änderungen in den Planteilen A und B bzw. in der Begründung vorgenommen.

Nunmehr soll der Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ als Satzung beschlossen werden. Die dazugehörige Begründung ist zu billigen.

Nach erfolgter Beschlussfassung soll die Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft geführt werden. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind durch eine entsprechende Berichtigung und Bekanntmachung anzupasssen.

Die Planunterlagen können anschließend im Stadtplanungsamt während der üblichen Sprechzeiten eingesehen und erörtert werden. Außerdem sind sie auf der städtischen Internetseite einsehbar.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

  1. Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Stand 15. September 2023
  2. Begründung zum Bebauungsplan mit Stand 19. September 2023

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Aschersleben den Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Stand 19. September 2023 als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von rd. 7.300 m²

2.      Die Begründung mit Stand 19. September 2023 wird gebilligt.

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bebauungsplansatzung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der üblichen Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: