Betreff
Beschluss über die Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45 "An der Darre" mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben
Vorlage
VII/0633/23
Aktenzeichen
61-21.45/fi
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben wurde in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 20. Juli 2023 öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Frist wurden seitens der Bürgerschaft Anregungen vorgetragen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden zu dem Entwurf beteiligt.

Die zu dem Entwurf vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden einer Abwägung unterzogen. Die Stellungnahmen sind im Original im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten einsehbar.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Bürger bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


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Oberbürgermeister

Anlagen:       Abwägungsdokumentation zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten Abwägungs-dokumentation (Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2.      Den Anregungen in der Stellungnahme von Einwohner A wird bis auf eine Anregung zur örtlichen Bauvorschrift 9.6 (Seite 44 oben) nicht gefolgt.

3.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: