Für
den Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses in Freckleben wurden bisher durch
die Stadt zwei Fördermittelanträge gestellt. Der Fördermittelantrag vom
24.06.2020 beim Landesverwaltungsamt (LVwA) wurde mit Schreiben vom 03.08.2023
abgelehnt. Auch der Fördermittelantrag vom 14.02.2022 an das Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark wurde mit Schreiben
vom 11.07.2023 negativ beschieden. Auf Grund der bestehenden Haushaltssperre
konnte die Ausführungsplanung nicht beauftragt werden. Somit ist eine
Fertigstellung bis Ende 2024 nicht mehr möglich.
Am
16.08.2023 erhielt die Stadt Aschersleben endlich die bereits vorangekündigte
Information vom Referat Brand- und Katastrophenschutz, millitärische
Angelegenheiten, Rettungswesen beim Landesverwaltungsamt, dass ein neues Förderprogramm
für den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern aufgelegt wurde. Die Anträge sind
jedoch sehr kurzfristig bis zum 15.09.2023 beim ALFF Altmark einzureichen.
Die
Stadt bereitet den neuen Förderantrag vor und wird diesen fristgerecht
einreichen. Es wird eine Förderung in Höhe von 75 v. H. der öffentlichen
Ausgaben des Vorhabens in Aussicht gestellt. Die Förderung von
Feuerwehrgerätehäusern erfolgt aus dem Programm des Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Die
Auswahl der zu fördenden Anträge erfolgt über ein Bewertungsverfahren.
Weiterhin ist zu beachten, dass die letzten Zahlungsanträge für das vollständig
fertiggestellte Vorhaben bis zum 15.09.2025 bei der Bewilligungsbehörde (ALFF
Altmark) vorliegen müssen. Eine Verlängerung des Termins ist nicht möglich.
Es
ist deshalb erforderlich, noch in diesem Jahr mit der Ausführungsplanung des
Ersatzneubaus zu beginnen. Die Kosten für alle Planungsbereiche zur
Ausführungsplanung belaufen sich auf rund
40.000,00 EUR.
Momentan
stehen keine Haushaltsmittel für die Baumaßnahme zur Verfügung. Diese werden
erst in den Haushalt 2024 und 2025 in voller Höhe eingestellt werden können. Es
ist deshalb eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,00 EUR erforderlich.
Die Deckung erfolgt aus den Eigenmitteln der Städtebauförderung.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:
- Die überplanmäßige Bereitstellung
von Finanzmitteln für die Fortsetzung der Planungsleistungen für den
Neubau des Feuerwehrgerätehauses Freckleben in Höhe von insgesamt 40.000
EUR.
- Die erforderlichen Finanzmittel
werden aus der Buchungsstelle 5.1.1.20/4008.7853000 bereitgestellt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
40.000,00 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
5.1.1.20/4008.7853300 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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