Betreff
Stellungnahme zum Bericht des Landesrechnungshofes über die Überörtliche Querschnittsprüfung von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt_ Organisation des EU-Beihilferechts im kommunalen Beteiligungsmanagement
Vorlage
VII/0623/23
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hat gemäß § 137 KVG LSA eine überörtliche Querschnittsprüfung von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt.

 

Die Prüfung erstreckte sich schwerpunktmäßig auf die Organisation des EU-Beihilferechtes im kommunalen Beteiligungsmanagement.

 

In einem ersten Schritt verschaffte sich der Landesrechnungshof einen Überblick bei den Kommunen über die Einbindung des Beteiligungsmanagements in Bezug auf das EU-Beihilferecht.

 

In einem zweiten Schritt wurde u.a. die Stadt Aschersleben ausgewählt, um dort ergänzende bzw. vertiefende örtliche Erhebungen durchzuführen.

 

Im Anschluss an die Prüfungsankündigung vom 10.02.2021 erfolgten die örtlichen Erhebungen ab dem 29.08.2022. 

 

Der Prüfungsberichtsentwurf wurde in einem Abschlussgespräch am 16.01.2023 umfassend erörtert und am 20. Januar 2023 erfolgte die Fertigstellung des Berichtes.

 

Mit Schreiben vom 17.07.2023 wurde der Stadt Aschersleben eine Fristverlängerung zur Stellungnahme bis zum 10.10.2023 genehmigt.  

 

Trotz der gemachten Feststellungen, ist von Seiten des Landesrechnungshofes im Bericht vorangestellt, dass das Beteiligungsmanagement der Stadt Aschersleben im Vergleich der geprüften Kommunen inhaltlich gut arbeitet. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist das Fehlen einer Beteiligungsrichtlinie. Die Einzelheiten sind dem Prüfbericht und der Stellungnahme zu entnehmen.

 

Gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

  1. Bericht des Landesrechnungshofes vom 20. Januar 2023 und
  2. Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Bericht

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die Überörtliche Querschnittsprüfung der Stadt Aschersleben vom 20.01.2023.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

       

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: