Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hat gemäß § 137 KVG LSA eine
überörtliche Querschnittsprüfung von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt
durchgeführt.
Die Prüfung erstreckte sich schwerpunktmäßig auf die Organisation des
EU-Beihilferechtes im kommunalen Beteiligungsmanagement.
In einem ersten Schritt verschaffte sich der Landesrechnungshof einen
Überblick bei den Kommunen über die Einbindung des Beteiligungsmanagements in
Bezug auf das EU-Beihilferecht.
In einem zweiten Schritt wurde u.a. die Stadt Aschersleben ausgewählt, um
dort ergänzende bzw. vertiefende örtliche Erhebungen durchzuführen.
Im Anschluss an die Prüfungsankündigung vom 10.02.2021 erfolgten die
örtlichen Erhebungen ab dem 29.08.2022.
Der Prüfungsberichtsentwurf wurde in einem Abschlussgespräch am
16.01.2023 umfassend erörtert und am 20. Januar 2023 erfolgte die
Fertigstellung des Berichtes.
Mit Schreiben vom 17.07.2023 wurde der Stadt Aschersleben eine
Fristverlängerung zur Stellungnahme bis zum 10.10.2023 genehmigt.
Trotz der gemachten Feststellungen, ist von Seiten des
Landesrechnungshofes im Bericht vorangestellt, dass das Beteiligungsmanagement
der Stadt Aschersleben im Vergleich der geprüften Kommunen inhaltlich gut
arbeitet. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist das Fehlen einer
Beteiligungsrichtlinie. Die Einzelheiten sind dem Prüfbericht und der
Stellungnahme zu entnehmen.
Gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Bericht
des Landesrechnungshofes vom 20. Januar 2023 und
- Stellungnahme
der Stadt Aschersleben zum Bericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Oberbürgermeisters
zum Bericht des Landesrechnungshofes über die Überörtliche Querschnittsprüfung
der Stadt Aschersleben vom 20.01.2023.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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