Betreff
Annahme von Sponsoringleistungen zur Unterstützung der Werkstätten für Kunst und Wissenschaft im Bildungszentrum Bestehornpark Aschersleben
Vorlage
VII/0622/23
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Stadt Aschersleben zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Sponsoringleistungen einwerben und annehmen.

 

Über die Annahme von Sponsoringleistungen von mehr als 1.000 bis 10.000 Euro hat gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Finanz- und Verwaltungsausschuss zu entscheiden.

 

Gemäß dem in der Anlage beigefügten Sponsoringvertrag will die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH der Stadt Ascherleben 3.000 Euro zur Unterstützung der Werkstatten für Kunst und Wissenschaft im Bildungszentrum Bestehornpark Aschersleben im Schuljahr 2023/24 zur Verfügung stellen.

 

Es wird daher um Annahme der Sponsoringleistung gebeten.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt der Annahme von Sponsoringleistungen der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH in Höhe von 3.000 Euro für das Schuljahr 2023/24 an die Werkstätten für Kunst und Wissenschaft im Bildungszentrum Bestehornpark Aschersleben zu.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: