Betreff
Sozialzentrum Aschersleben
Vorlage
VII/0621/23
Aktenzeichen
13.50.10 schu/mo
Art
Beschlussvorlage

Die Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Regionalverband Aschersleben-Staßfurt-Harz betreibt seit 2013 die Aschersleber Speisekammer. Mit ihrem Angebot erleichtert sie den Alltag vieler Inhaberinnen und Inhaber des Sozial- und Familienpasses der Stadt Aschersleben, indem sie ihnen in regelmäßigen Abständen Lebensmittel zukommen lässt. Durch eine Vereinbarung mit der Stadt Seeland ist diese Regelung am 17. Oktober 2013 auch auf die ALG-II- und Grundsicherungsempfänger aus Frose, Gatersleben, Hoym, Nachterstedt und den anderen Ortsteilen der Stadt Seeland ausgedehnt worden.

 

Inzwischen hat im Gefolge der Liquidation der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (ÖSEG) die Volkssolidarität die Bereiche Kleiderkammer und Nähstube aus der zu liquidierenden Gesellschaft zum 1. Juli d. J. nebst dem dazu gehörigen Personal übernommen. Künftig sollen die Speisekammer, die Kleiderkammer und die Nähstube als Soziales Zentrum Aschersleben, Weststraße 1 in 06449 Aschersleben betrieben werden. Träger dieses Zentrums ist die Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Regionalverband Aschersleben-Staßfurt-Harz, Luisenplatz 12 in 39418 Staßfurt.

 

Mit diesem Zentrum soll sozial benachteiligten Menschen und Familien in Aschersleben die Möglichkeit gegeben werden, günstig Lebensmittel und Bekleidung zu erhalten bzw. zu sozial verträglichen Preisen Näharbeiten ausführen zu lassen. Damit will die Stadt Aschersleben insbesondere den Inhaberinnen und Inhabern des Sozial- und Familienpasses eine zusätzliche Vergünstigung einräumen, um ihre allgemein schwierige Lebenssituation ein klein wenig zu erleichtern.

 

Hierüber wollen die Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Regionalverband Aschersleben-Staßfurt-Harz und die Stadt Aschersleben eine Vereinbarung abschließen, die im wesentlichen beinhaltet, der Volkssolidarität den Betrieb des Sozialen Zentrums Aschersleben als Aufgabe zu übertragen und ihr dafür im Gegenzug einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 (in Worten: zwanzigtausend) Euro zu gewähren. Dieser Zuschuss entspricht dem Personal- und Sachaufwand, den die ÖSEG mit dem Betrieb der Kleiderkammer und der Nähstube vor ihrer Liquidation gehabt und dem bislang gewährten Zuschuss für die Aschersleber Speisekammer .

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Vereinbarung mit der Volkssolidarität


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister die in der Anlage beigefügte Vereinbarung mit der Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Regionalverband Aschersleben-Staßfurt-Harz abzuschließen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

20.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

1.1.1.22.5315000

 

 

 

Buchungsstelle

Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

 

 

 

 

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