Die
Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Regionalverband
Aschersleben-Staßfurt-Harz betreibt seit 2013 die Aschersleber Speisekammer.
Mit ihrem Angebot erleichtert sie den Alltag vieler Inhaberinnen und Inhaber
des Sozial- und Familienpasses der Stadt Aschersleben, indem sie ihnen in
regelmäßigen Abständen Lebensmittel zukommen lässt. Durch eine Vereinbarung mit
der Stadt Seeland ist diese Regelung am 17. Oktober 2013 auch auf die ALG-II-
und Grundsicherungsempfänger aus Frose, Gatersleben, Hoym, Nachterstedt und den
anderen Ortsteilen der Stadt Seeland ausgedehnt worden.
Inzwischen
hat im Gefolge der Liquidation der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH (ÖSEG) die Volkssolidarität die Bereiche
Kleiderkammer und Nähstube aus der zu liquidierenden Gesellschaft zum 1. Juli
d. J. nebst dem dazu gehörigen Personal übernommen. Künftig sollen die
Speisekammer, die Kleiderkammer und die Nähstube als Soziales Zentrum
Aschersleben, Weststraße 1 in 06449 Aschersleben betrieben werden. Träger
dieses Zentrums ist die Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.,
Regionalverband Aschersleben-Staßfurt-Harz, Luisenplatz 12 in 39418 Staßfurt.
Mit diesem
Zentrum soll sozial benachteiligten Menschen und Familien in Aschersleben die
Möglichkeit gegeben werden, günstig Lebensmittel und Bekleidung zu erhalten
bzw. zu sozial verträglichen Preisen Näharbeiten ausführen zu lassen. Damit
will die Stadt Aschersleben insbesondere den Inhaberinnen und Inhabern des
Sozial- und Familienpasses eine zusätzliche Vergünstigung einräumen, um ihre
allgemein schwierige Lebenssituation ein klein wenig zu erleichtern.
Hierüber
wollen die Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Regionalverband
Aschersleben-Staßfurt-Harz und die Stadt Aschersleben eine Vereinbarung
abschließen, die im wesentlichen beinhaltet, der Volkssolidarität den Betrieb
des Sozialen Zentrums Aschersleben als Aufgabe zu übertragen und ihr dafür im
Gegenzug einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 (in Worten: zwanzigtausend)
Euro zu gewähren. Dieser Zuschuss entspricht dem Personal- und Sachaufwand, den
die ÖSEG mit dem Betrieb der Kleiderkammer und der Nähstube vor ihrer
Liquidation gehabt und dem bislang gewährten Zuschuss für die Aschersleber
Speisekammer .
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Vereinbarung mit der
Volkssolidarität
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
ermächtigt den Oberbürgermeister die in der Anlage beigefügte Vereinbarung mit
der Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Regionalverband
Aschersleben-Staßfurt-Harz abzuschließen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
20.000 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
1.1.1.22.5315000 |
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Buchungsstelle |
Zuschüsse
an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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