Betreff
Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0619/23
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 10 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) sowie der §§ 8, 35 Abs. 4 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) berechtigt, den ehrenamtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr Aschersleben Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung zu gewähren.

 

Die aktuelle Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben vom 25.11.2020 und die Satzung zur 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben vom 13.10.2021 wurden aufgrund der vorgenommenen Änderungen in der Feuerwehrsatzung der Stadt Aschersleben entsprechend angepasst.

 

Zum besseren Verständnis erfolgte eine komplette Überarbeitung der Satzung, die auch die Einarbeitung der Regelungen aus der 1. Änderung zur Aufwandsentschädigung beinhaltet. In Anlage 2 der Beschlussvorlage sind die Änderungen zur Verdeutlichung farblich gekennzeichnet.

 

Neben einigen Änderungen in den Textpassagen erfolgte im Kern eine Neuordnung und betragsmäßige Änderung der zu zahlenden Entschädigungen im § 1 der Satzung. Hier wurden die neu festgelegten Entschädigungshöhen entsprechend dem in der jeweiligen Funktion zu erwartenden Aufwandes angepasst. Die Bemessung der Entschädigungshöhen ist im Zuge der Satzungserstellung mit der Feuerwehr beraten und für angemessen befunden worden. Dabei wurde auch darauf geachtet, dass die dafür jährlich aufzuwendenden Mittel möglichst perspektivisch nicht erhöht werden müssen.

 

Letztendlich soll die hier vorliegende Aufwandsentschädigungssatzung die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr in angemessener Weise würdigen und die Stadt regelt dies durch diese Satzung, die dem Stadtrat nunmehr zur Beschlussfassung vorliegt.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben".

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: