Betreff
Berufung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 09. 06. 2024
Vorlage
VII/0613/23
Aktenzeichen
30-10/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Am 13. 06. 2023 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 09. 06. 2024 als Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen und Ortschaftsräte bestimmt.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes Wahlleiter.

 

Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA einen anderen Beschäftigten der Stadt Aschersleben zum Gemeindewahlleiter berufen.

 

Die Wahlorgane werden gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder allgemeinen Neuwahl und längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung bestimmt.

 

Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Schneider zum Gemeindewahlleiter zu berufen, der seit 1993 als stellvertretender Gemeindewahlleiter und seit 2001 als Gemeindewahlleiter tätig ist.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der städtische Angestellte Herr Ralf Schneider wird bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode zum Gemeindewahlleiter für die am 09. 06. 2024 stattfindenden allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen und Ortschaftsräte berufen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: