Betreff
Ausbaubeschluss "Zeisigweg/Meisenweg" in Aschersleben
Vorlage
VII/0612/23
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben plant die Fortführung des grundhaften Ausbaus der Straßen im Wohngebiet „Vogelviertel".

 

Nach dem Ausbau des Lerchen-/Schwalbenweges, zwischen dem Drosselweg und dem Meisenweg, ist jetzt der grundhafte Ausbau von Abschnitten des Zeisig- und Meisenweges geplant.

 

Der grundhafte Straßenausbau wird sich auf die noch unbefestigten Bereiche des Zeisigweges und auf den Meisenweg bis zum Knoten Drosselweg beschränken. Diese Priorität ergibt sich daraus, dass vor dem Straßenausbau die notwendigen Schmutz- und Regenwasserkanäle hergestellt werden müssen, deren Vorflut die Hauptabwasserkanäle im Drosselweg sind.

 

Die hier zum Ausbau anvisierten Straßen befinden sich in einem nicht akzeptablen Zustand. Das Erscheinungsbild entspricht nicht dem aus heutiger Sicht vorherrschenden Standard. Die vorhandene Oberflächenbefestigung in dem Ausbaubereich besteht aus einer unbefestigten Schotterfläche. Leiteinrichtungen wie Bordsteine o.ä. sind nicht vorhanden. Eine entsprechend funktionierende Entwässerungsanlage für das gezielte Abführen des Oberflächenwassers der Verkehrsanlage existiert nicht. In den noch nicht ausgebauten Teilen der Straße befindet sich keine Straßenbeleuchtung.

 

Der Ausbau des Teilbereiches Meisenweg beginnt am schon bestehenden Knoten zum Drosselweg (Kreisel) und endet nach ca. 98m am vorhandenen landwirtschaftlichen Weg in der Nähe des Regenrückhaltebeckens am Bachstelzenweg. Der Bachstelzenweg erhält durch den Ausbau eine entsprechend grundhaft ausgebaute Anbindung an das vorhandene Wohnviertel. Der Meisenweg wird in einer Breite von ca. 6,0m bis zum Zeisigweg und danach in einer Breite von ca. 5,0m bis zum Bachstelzenweg als Mischverkehrsfläche mit einer Betonsteinpflasterdecke hergestellt. 

 

Der Teilbereich Zeisigweg wird an den neu auszubauenden Meisenweg angebunden bis zu dem mit vorhandenem Pflaster befestigten Teilbereich des Zeisigweges hergestellt. Die neu entstehende Mischverkehrsfläche im Zeisigweg wird in einer Breite von ca. 5,0m grundhaft mit einer Betonsteinpflasterfläche hergestellt.

 

An der Planung wie auch bei der Bauausführung sind die im Straßenraum anliegenden Versorgungsträger beteiligt, d. h. sie werden dementsprechend ihre Leitungen und Kabel sichern und ggf. erneuern.

 

Es gilt das Erschließungsrecht, weil bis zum heutigen Zeitpunkt beide Straßen nicht endgültig fertig gestellt sind. Es gibt keine geregelte Straßenentwässerung, keinen frostsicheren Straßenausbau, keine fachgerechte Straßendecke und keine durchgehende Straßenbeleuchtung.

 

Die Gesamtkosten werden auf ca. 825.000,00 Euro geschätzt.

 

Am 31.08.2023 erfolgt die Bürgerversammlung zur Information der Anlieger und Beitragspflichtigen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Übersichtsplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Meisenweg im Abschnitt zwischen Drosselweg und Bachstelzenweg und der Zeisigweg vom Meisenweg bis zum schon ausgebauten Teil Zeisigweg einschließlich der Straßenentwässerungs- und Straßenbeleuchtungsanlage werden ausgebaut.
  2. Die Umlage der Herstellungskosten auf die Beitragspflichtigen erfolgt entsprechend der gültigen Erschließungsbeitragssatzung in zwei Abrechnungsabschnitten.
  3. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 50% der Baukosten nach Beginn des Bauvorhabens erhoben.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.4.1.10/2043.7852000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.4.1.10/2043.6881000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Elster