Die Stadt Aschersleben plant die Fortführung des grundhaften Ausbaus der
Straßen im Wohngebiet „Vogelviertel".
Nach dem
Ausbau des Lerchen-/Schwalbenweges, zwischen dem Drosselweg und dem Meisenweg,
ist jetzt der grundhafte Ausbau von Abschnitten des Zeisig- und Meisenweges
geplant.
Der
grundhafte Straßenausbau wird sich auf die noch unbefestigten Bereiche des
Zeisigweges und auf den Meisenweg bis zum Knoten Drosselweg beschränken. Diese
Priorität ergibt sich daraus, dass vor dem Straßenausbau die notwendigen
Schmutz- und Regenwasserkanäle hergestellt werden müssen, deren Vorflut die
Hauptabwasserkanäle im Drosselweg sind.
Die hier zum Ausbau anvisierten Straßen befinden
sich in einem nicht akzeptablen Zustand. Das Erscheinungsbild entspricht nicht
dem aus heutiger Sicht vorherrschenden Standard. Die vorhandene Oberflächenbefestigung
in dem Ausbaubereich besteht aus einer unbefestigten Schotterfläche.
Leiteinrichtungen wie Bordsteine o.ä. sind nicht vorhanden. Eine entsprechend
funktionierende Entwässerungsanlage für das gezielte Abführen des
Oberflächenwassers der Verkehrsanlage existiert nicht. In den noch nicht
ausgebauten Teilen der Straße befindet sich keine Straßenbeleuchtung.
Der Ausbau des Teilbereiches Meisenweg beginnt am
schon bestehenden Knoten zum Drosselweg (Kreisel) und endet nach ca. 98m am
vorhandenen landwirtschaftlichen Weg in der Nähe des Regenrückhaltebeckens am
Bachstelzenweg. Der Bachstelzenweg erhält durch den Ausbau eine entsprechend
grundhaft ausgebaute Anbindung an das vorhandene Wohnviertel. Der Meisenweg wird
in einer Breite von ca. 6,0m bis zum Zeisigweg und danach in einer Breite von
ca. 5,0m bis zum Bachstelzenweg als Mischverkehrsfläche mit einer
Betonsteinpflasterdecke hergestellt.
Der Teilbereich Zeisigweg wird an den neu
auszubauenden Meisenweg angebunden bis zu dem mit vorhandenem Pflaster
befestigten Teilbereich des Zeisigweges hergestellt. Die neu entstehende
Mischverkehrsfläche im Zeisigweg wird in einer Breite von ca. 5,0m grundhaft
mit einer Betonsteinpflasterfläche hergestellt.
An der Planung wie auch bei der Bauausführung sind
die im Straßenraum anliegenden Versorgungsträger beteiligt, d. h. sie werden
dementsprechend ihre Leitungen und Kabel sichern und ggf. erneuern.
Es gilt das Erschließungsrecht, weil bis zum
heutigen Zeitpunkt beide Straßen nicht endgültig fertig gestellt sind. Es gibt
keine geregelte Straßenentwässerung, keinen frostsicheren Straßenausbau, keine
fachgerechte Straßendecke und keine durchgehende Straßenbeleuchtung.
Die Gesamtkosten werden auf ca. 825.000,00 Euro
geschätzt.
Am 31.08.2023 erfolgt die Bürgerversammlung zur
Information der Anlieger und Beitragspflichtigen.
_____________________
Oberbürgermeister
Anlage:
Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Der Meisenweg im Abschnitt zwischen Drosselweg
und Bachstelzenweg und der Zeisigweg vom Meisenweg bis zum schon
ausgebauten Teil Zeisigweg einschließlich der Straßenentwässerungs- und
Straßenbeleuchtungsanlage werden ausgebaut.
- Die
Umlage der Herstellungskosten auf die Beitragspflichtigen erfolgt
entsprechend der gültigen Erschließungsbeitragssatzung in zwei
Abrechnungsabschnitten.
- Es
werden Vorausleistungen in Höhe von 50% der Baukosten nach Beginn des
Bauvorhabens erhoben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
|
5.4.1.10/2043.7852000 |
||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
5.4.1.10/2043.6881000 |
||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
|
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Herr Elster |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||