Betreff
Entschädigung für Mitglieder in Wahlausschüssen und Wahlvorständen
Vorlage
VII/0609/23
Aktenzeichen
12-91/eng
Art
Beschlussvorlage

Am 13.06.2023 hat die Landesregierung für die allgemeinen Neuwahlen zu den Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Ortschaftsräte) Sonntag, den 09.06.2024 als Wahltag bestimmt.

 

Die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern ist gesetzlich in den jeweiligen Wahlordnungen geregelt. Die Höhe der Entschädigung wurde zu den letzten Wahlen angehoben und beträgt derzeit für die ehrenamtliche Tätigkeit der in den Wahllokalen eingesetzten Wahlvorstandsmitgliedern

 

                                                  bei den Europa- und Bundestagswahlen

                                                  35,- Euro für den Vorsitzenden,

                                                  25,- Euro für die übrigen Mitglieder.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) sind Mindestsätze für den Ersatz des Aufwandes der Inhaber von Wahlehrenämtern von 16,- Euro festgelegt. Der Gemeinderat kann für die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder des Wahlvorstandes höhere Sätze beschließen.

 

Für die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 werden ca. 240 Wahlhelfer/-innen benötigt. Die Gewinnung von Wahlhelfer/-innen stellt sich zunehmend problematisch dar, da eigene Beschäftigte nicht ausreichen.

 

Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl gewährleisten zu können und einen Anreiz zur Übernahme eines Wahlehrenamtes zu schaffen, wird vorgeschlagen, die Entschädigungen für die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder des Wahlvorstandes zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 an die Sätze für Europa- und Bundestagswahlen anzugleichen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2024 veranschlagt.

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Einsatz bei den am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen ein Erfrischungsgeld in Höhe von

 

                                                35,- Euro für die Wahlvorsteher

                                         und 25,- Euro für die übrigen Mitglieder.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.2.1.20.5421000

 

 

Buchungsstelle

1.2.1.20.7421000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: