Nunmehr liegt
der Entwurf nebst Begründung vor und soll gebilligt werden. Nach erfolgter
Billigung des Entwurfes sollen die Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung
sowie betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durch Zugang
zu den Planunterlagen der vorliegenden Planung beteiligt werden.
Die
Planunterlagen können zudem zu gegebener Zeit im Internet und im
Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten eingesehen
und erörtert werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“ 7. Änderung
in Aschersleben bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche
Festsetzungen),
- Begründung
- Karten der Biotoptypen – Bestand
und Planung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Aschersleben beschließt:
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“ 7.
Änderung, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B
(textliche Festsetzungen), wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Ebenso wird die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 02 7. Änderung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“ 7.
Änderung ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von
mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern.
- Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das
Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird und
während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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