Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 den Beschluss gefasst, in der
Ortschaft Freckleben perspektivisch ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten.
Auf
Basis eines Antrages zur Haushaltssatzung aus dem Ortschaftsrat Freckleben vom
09.11.2018 (A/0145/2018) hat der Stadtrat in seiner
Sitzung am 19.12.2018 beschlossen, die Fertigstellung durch rechtzeitigen
Beginn der Planung und Vorbereitung bis zum 31.12.2024 zu ermöglichen.
Zum
jetzigen Zeitpunkt gilt die Genehmigungsplanung als abgeschlossen. Die
Baugenehmigung zum Vorhaben wurde erteilt.
Mit
Blick auf die Haushaltslage der Stadt und die erfolgreiche Einwerbung von
Fördermitteln für das Feuerwehrgerätehaus in Drohndorf wurde entsprechend der
Beschlussfassung zu o. g. Antrag versucht, auch für den Neubau in Freckleben
Fördermittelunterstützung zu bekommen.
Daher
wurden für den geplanten Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses durch die Stadt
2 Fördermittelanträge gestellt. Zum einen wurde bereits mit Datum vom
24.06.2020 ein Antrag beim Landesverwaltungsamt (LVwA) auf Zuschüsse aus der
Landesförderung gestellt. Zum anderen hat die Stadt mit Schreiben vom
14.02.2022 einen Fördermittelantrag an das Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark gerichtet.
Am
11.05.2023 erhielt die Stadt nach wiederholten Anfragen die Auskunft, dass der
jetzt bestätigte Landeshaushalt 2023 keine Landesförderung für
Feuerwehrgerätehäuser über das LVwA vorsieht. Es werden derzeit ausschließlich
über das ALFF Stendal Maßnahmen beschieden. Nach Rücksprache mit dem
Ministerium wird sich bemüht, den betroffenen Kommunen die ablehnenden
Bescheide des Landesverwaltungsamtes zeitnah zukommen zu lassen. Dieser
endgültige Ablehnungsbescheid erreichte die Stadt erst am 03.08.2023.
Mit
Schreiben vom 11.07.2023 wiederum erhielt die Stadt dann vom Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ebenfalls eine Ablehnung des
Förderantrages.
Die
Fördermittelstellen des Landes haben sich leider über einen sehr langen
Zeitraum nicht klar positioniert. Weder erhielt die Stadt Ablehnungsbescheide,
noch wurde die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns erteilt. Durch die
parallel bestehende Haushaltssperre war die Stadt gezwungen, weiter abzuwarten.
Ein
Baubeginn im laufenden Haushaltsjahr ist auf Grund der noch ausstehenden
Ausführungsplanungen und Ausschreibungen nicht mehr möglich. Diese Leistungen
auf einen früheren Zeitpunkt im laufenden Jahr vorzuziehen, wäre
förderschädlich gewesen.
Von
Landesseite hieß es zwischenzeitlich, dass geplant sei, für 2024 wieder
Landesmittel einzustellen. Das bedeutet, im Jahr 2023 sind erneut Anträge zu
stellen für 2024. Zudem soll die Förderrichtlinie in einigen Punkten
überarbeitet werden, um höhere Förderquoten zu ermöglichen. Über die Förderhöhe
könne noch keine genaue Auskunft gegeben werden. Voraussichtlich würden diese
Anträge dann durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bearbeitet werden.
In
den vorliegenden Bescheiden wird die Ablehnung der Förderanträge ausschließlich
mit den nicht in ausreichendem Maße verfügbaren Fördermitteln des Landes
begründet. Gleichzeitig wird die grundsätzliche Förderfähigkeit des geplanten
Vorhabens betont. Daher möchte die Verwaltung einen 3. Versuch starten, doch
noch Fördermittel zu erhalten und wird, sobald der entsprechende Förderaufruf
veröffentlicht wird, kurzfristig den bereits umfassend vorbereiteten
Förderantrag einreichen.
Um
als Stadt dennoch unabhängig von den Fördermitteln handlungsfähig zu sein,
wurde diesmal entschieden, für die Haushaltjahre 2024 und 2025 die Finanzierung
im Haushalt ohne die Einnahme von Fördermitteln zu planen, da der Beschluss zum
Haushalt aller Wahrscheinlichkeit nach vor einem möglichen Fördermittelbescheid
liegen wird. Andernfalls wäre man wieder von Fördermittelbescheiden abhängig,
weil sonst die Gesamtfinanzierung als nicht gesichert gelten würde. Man würde
weiter Zeit verlieren. Sollte dann rechtzeitig vor Baubeginn die erhoffte
Fördermittelbewilligung kommen, könnten diese Einnahmen z. B. zur Abdeckung
eventuell entstehender weiterer Kostensteigerungen eingesetzt werden, ohne dass
ein Zeitverzug durch eine Nachfinanzierung entstehen würde.
Dieses
Vorgehen wurde in einem gemeinsamen Termin zwischen der Verwaltung, Vertretern
des Ortschaftsrates und der Feuerwehr Freckleben erörtert und wird von allen
Beteiligten mitgetragen.
Durch
die geschilderten Umstände ist der Stadtratsbeschluss nicht mehr umsetzbar. Die
Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses ist somit erst Ende 2025
möglich.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Der Beschluss zum Antrag des
Ortschaftsrates Freckleben vom 09.11.2018 (A/0145/2018) wird dahingehend geändert, dass die
Frist zur Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft
Freckleben bis zum 31.12.2025 verlängert wird.
- Für den Fall, dass bis zum
29.02.2024 keine Entscheidung über eingereichte Fördermittelanträge
vorliegt, wird die Verwaltung vorbehaltlich eines genehmigten Haushaltes
für 2024, inkl. einer genehmigten Verpflichtungsermächtigung für 2025,
beauftragt, umgehend mit der Umsetzung der Baumaßnahme zu beginnen, mit
dem Risiko, überhaupt keine Fördermittel mehr für den Neubau erhalten zu
können.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
1.2.6.20/1049.7851088 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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