Betreff
Feuerwehrgerätehaus Freckleben - Änderungsbeschluss
Vorlage
VII/0606/23
Aktenzeichen
65-20.28.9
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 den Beschluss gefasst, in der Ortschaft Freckleben perspektivisch ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten.

Auf Basis eines Antrages zur Haushaltssatzung aus dem Ortschaftsrat Freckleben vom 09.11.2018 (A/0145/2018) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.12.2018 beschlossen, die Fertigstellung durch rechtzeitigen Beginn der Planung und Vorbereitung bis zum 31.12.2024 zu ermöglichen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt die Genehmigungsplanung als abgeschlossen. Die Baugenehmigung zum Vorhaben wurde erteilt.

 

Mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt und die erfolgreiche Einwerbung von Fördermitteln für das Feuerwehrgerätehaus in Drohndorf wurde entsprechend der Beschlussfassung zu o. g. Antrag versucht, auch für den Neubau in Freckleben Fördermittelunterstützung zu bekommen.

 

Daher wurden für den geplanten Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses durch die Stadt 2 Fördermittelanträge gestellt. Zum einen wurde bereits mit Datum vom 24.06.2020 ein Antrag beim Landesverwaltungsamt (LVwA) auf Zuschüsse aus der Landesförderung gestellt. Zum anderen hat die Stadt mit Schreiben vom 14.02.2022 einen Fördermittelantrag an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark gerichtet.

 

Am 11.05.2023 erhielt die Stadt nach wiederholten Anfragen die Auskunft, dass der jetzt bestätigte Landeshaushalt 2023 keine Landesförderung für Feuerwehrgerätehäuser über das LVwA vorsieht. Es werden derzeit ausschließlich über das ALFF Stendal Maßnahmen beschieden. Nach Rücksprache mit dem Ministerium wird sich bemüht, den betroffenen Kommunen die ablehnenden Bescheide des Landesverwaltungsamtes zeitnah zukommen zu lassen. Dieser endgültige Ablehnungsbescheid erreichte die Stadt erst am 03.08.2023.

 

Mit Schreiben vom 11.07.2023 wiederum erhielt die Stadt dann vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ebenfalls eine Ablehnung des Förderantrages.

 

Die Fördermittelstellen des Landes haben sich leider über einen sehr langen Zeitraum nicht klar positioniert. Weder erhielt die Stadt Ablehnungsbescheide, noch wurde die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns erteilt. Durch die parallel bestehende Haushaltssperre war die Stadt gezwungen, weiter abzuwarten.

 

Ein Baubeginn im laufenden Haushaltsjahr ist auf Grund der noch ausstehenden Ausführungsplanungen und Ausschreibungen nicht mehr möglich. Diese Leistungen auf einen früheren Zeitpunkt im laufenden Jahr vorzuziehen, wäre förderschädlich gewesen.

 

Von Landesseite hieß es zwischenzeitlich, dass geplant sei, für 2024 wieder Landesmittel einzustellen. Das bedeutet, im Jahr 2023 sind erneut Anträge zu stellen für 2024. Zudem soll die Förderrichtlinie in einigen Punkten überarbeitet werden, um höhere Förderquoten zu ermöglichen. Über die Förderhöhe könne noch keine genaue Auskunft gegeben werden. Voraussichtlich würden diese Anträge dann durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bearbeitet werden.

 

In den vorliegenden Bescheiden wird die Ablehnung der Förderanträge ausschließlich mit den nicht in ausreichendem Maße verfügbaren Fördermitteln des Landes begründet. Gleichzeitig wird die grundsätzliche Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens betont. Daher möchte die Verwaltung einen 3. Versuch starten, doch noch Fördermittel zu erhalten und wird, sobald der entsprechende Förderaufruf veröffentlicht wird, kurzfristig den bereits umfassend vorbereiteten Förderantrag einreichen.

 

Um als Stadt dennoch unabhängig von den Fördermitteln handlungsfähig zu sein, wurde diesmal entschieden, für die Haushaltjahre 2024 und 2025 die Finanzierung im Haushalt ohne die Einnahme von Fördermitteln zu planen, da der Beschluss zum Haushalt aller Wahrscheinlichkeit nach vor einem möglichen Fördermittelbescheid liegen wird. Andernfalls wäre man wieder von Fördermittelbescheiden abhängig, weil sonst die Gesamtfinanzierung als nicht gesichert gelten würde. Man würde weiter Zeit verlieren. Sollte dann rechtzeitig vor Baubeginn die erhoffte Fördermittelbewilligung kommen, könnten diese Einnahmen z. B. zur Abdeckung eventuell entstehender weiterer Kostensteigerungen eingesetzt werden, ohne dass ein Zeitverzug durch eine Nachfinanzierung entstehen würde.

 

Dieses Vorgehen wurde in einem gemeinsamen Termin zwischen der Verwaltung, Vertretern des Ortschaftsrates und der Feuerwehr Freckleben erörtert und wird von allen Beteiligten mitgetragen.

 

Durch die geschilderten Umstände ist der Stadtratsbeschluss nicht mehr umsetzbar. Die Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses ist somit erst Ende 2025 möglich.

 


 

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Beschluss zum Antrag des Ortschaftsrates Freckleben vom 09.11.2018 (A/0145/2018) wird dahingehend geändert, dass die Frist zur Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Freckleben bis zum 31.12.2025 verlängert wird.

  2. Für den Fall, dass bis zum 29.02.2024 keine Entscheidung über eingereichte Fördermittelanträge vorliegt, wird die Verwaltung vorbehaltlich eines genehmigten Haushaltes für 2024, inkl. einer genehmigten Verpflichtungsermächtigung für 2025, beauftragt, umgehend mit der Umsetzung der Baumaßnahme zu beginnen, mit dem Risiko, überhaupt keine Fördermittel mehr für den Neubau erhalten zu können.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.2.6.20/1049.7851088

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

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