Betreff
Beteiligungsrichtlinie der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0605/23
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist an mehreren Unternehmen als Gesellschafterin bzw. als Aktionärin unmittelbar und teilweise mittelbar beteiligt. Weiter hat die Stadt Aschersleben zwei Eigenbetriebe, ist Trägerin der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) sowie an mehreren Zweckverbänden beteiligt. Damit übernimmt die Stadt Aschersleben wirtschaftliche Verantwortung entsprechend ihrer Anteile für ihre Beteiligungsunternehmen, Eigenbetriebe sowie die Aschersleber Kulturanstalt (AöR) und trägt unternehmerische Risiken.

 

Damit das Beteiligungsmanagement der Stadt Aschersleben eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Stadtrat, Verwaltung und Beteiligungsunternehmen sowie Eigenbetrieben und der Anstalt gewährleisten und unterstützen kann, bedarf es dazu notwendiger Voraussetzungen, als auch Regeln für das Zusammenwirken von Stadtrat, der Aufsichtsgremien, der Stadtverwaltung aber auch der wirtschaftlichen Unternehmen, Eigenbetriebe, der Anstalt und den Zweckverbänden.

 

Die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Aschersleben formuliert diese Regeln der Zusammenarbeit

zwischen den vorgenannten Beteiligten sowie die Struktur des Beteiligungsmanagements.

 

Weiter wird mit dieser Richtlinie einer Forderung des Landesrechnungshofes, im Rahmen der überörtlichen Querschnittsprüfung von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt „Organisation des EU-Beihilferechts im Kommunalen Beteiligungsmanagement“ eine kommunale Beteiligungsrichtlinie vorzuhalten, entsprochen.

 

Eine regelmäßige Fortschreibung der Beteiligungsrichtlinie soll erfolgen.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Beteiligungsrichtlinie der Stadt Aschersleben


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Beteiligungsrichtlinie für die Stadt Aschersleben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle    

       

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: