Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0602/23
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat ist in seiner Sitzung am 05. 07. 2023 mehrheitlich dem Antrag von Stadtrat Herrn Dr. Planert gefolgt, in § 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben weitere Tatbestände zur Steuerbefreiung aufzunehmen.

 

Entsprechend wurde die Hundesteuersatzung antragsgemäß geändert, so dass der Stadtrat gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 1 KVG LSA noch seine Zustimmung zur entsprechenden Änderung der Hundesteuersatzung erteilen kann.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: