Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde
am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie anderer gesetzlicher
Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat
über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung
und über die Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2022 von der WRT Revision und
Treuhand GmbH, Halle/Saale. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Deshalb konnte am 28. Juli 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2022:
Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer
Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für
die Abwasserentsorgung, die für 2022 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,96 EUR
pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,72 EUR je volle 5m² bebauter
oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die
Abwassergebühren unter denen vieler Verbände im Umland.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2022 mit einem
positiven Jahresergebnis in Höhe von 868,6 Tsd. EUR (Vorjahr 369,4 Tsd. EUR)
ab. Wesentliche Ursache für das verbesserte Jahresergebnis im Vergleich zum
Vorjahr sind die um ca. 500 Tsd. EUR geringeren Aufwendungen für bezogene
Leistungen. Dazu zählt beispielsweise ein im Vergleich zum Vorjahr um ca. 380
Tsd. EUR geringerer Reparaturaufwand am Kanalnetz und in der Kläranlage.
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 541 Tsd. EUR (1,3%)
höher und beträgt ca. 43,1 Mio. EUR. Wesentliche Gründe hierfür sind auf der
Aktivseite die Erhöhung des Umlaufvermögens um ca. 584 Tsd. EUR. Auf der
Passivseite verringerten sich die Sonderposten für erhaltene Zuschüsse, die
Rückstellungen und die Verbindlichkeiten. Positiv wirkte außerdem die Erhöhung
des Eigenkapitals um ca. 807 Tsd. EUR.
Die Investitionen im Geschäftsjahr betreffen die fertiggestellten
Baumaßnahmen Verlegung des Schmutzwasserkanals in der Straße „Am Quellgrund“
(2. Bauabschnitt), Kanalbau im Ortsteil Mehringen in der „Angerstraße“
(Verlegung Regenwasserkanal), sowie „Alte Bahnhofstraße“ (Verlegung Schmutz-
und Regenwasserkanal) und die Verlegung des Schmutzwasserkanals in der
„Wilslebener Straße“ (2. Bauabschnitt). Zudem wurde mit der
schmutzwasserseitigen Erschließung des Wohngebietes „Stadtrandsiedlung“ (1.
Bauabschnitt) „Engelsstraße“ begonnen.
Alle Baumaßnahmen wurden ausgeschrieben und öffentlich vergeben.
In Planung befanden sich zum Stichtag 31.12.2022 die Baumaßnahmen
Erneuerung des Mischwasserkanals in der B 185 “Ermslebener Straße“ im Zuge des
Straßenausbaus, der Kanalbau im Ortsteil Freckleben - Verlegung eines
Schmutzwasserkanals in der Straße “Dorfplatz“ und die Verlegung eines
Regenwasserkanals in der Straße “Am Schloßberg“, die schmutzwasserseitige
Erschließung des Wohngebietes “Stadtrandsiedlung“ — 2. Bauabschnitt:
Karl-Marx-Straße, Käthe-Kollwitz-Straße und Heinrich-Zille-Straße sowie die
Erschließung des Wohngebietes “Vogelviertel“ — Verlegung eines
Regenwasserkanals im Zeisigweg/Meisenweg
Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2022 ca. 1,4
Mio. EUR (im Vorjahr 2,0 Mio. EUR).
Das Eigenkapital hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns
auf ca. 15,7 Mio. EUR erhöht (gestiegen um ca. 807 Tsd. EUR) und beträgt 36,6 %
(Vj. 35,1 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.
Vom Jahresergebnis 2022 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen
Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als
Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den restlichen
Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang
mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der
Eigenbetriebs-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA).
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
1. Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
2. Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRT Revision und Treuhand GmbH, Halle/Saale
über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2022 des
„Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von
43.078.680,20 EUR wird festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf
a) das Anlagevermögen
41.776.334,85 EUR
b) das
Umlaufvermögen 1.300.346,57 EUR
1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf
a) das
Eigenkapital 15.709.834,46
EUR
b) die
empfangenen Investitionszuschüsse 14.596.365,57
EUR
c) die
empfangenen Ertragszuschüsse 2.894.633,00 EUR
d) die Rückstellungen 639.936,17 EUR
e) die Verbindlichkeiten 9.237.911,00 EUR
1.2 Jahresgewinn
868.565,97 EUR
1.2.1 Summe der
Erträge 4.951.966,19 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 4.083.400,22 EUR
2. Verwendung
des Jahresgewinns
a) Abführung
an den Haushalt des Aufgabenträgers
61.239,36 EUR
b) auf neue
Rechnung vorzutragen (Rücklage) 807.326,61
EUR
3. Dem
Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung
erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.4651000 Erträge v
Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen u Beteiligungen 61.239,36
EUR |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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