Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes "Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)"
Vorlage
VII/0596/23
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“, Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am 14. April 2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Zum Geschäftsjahr 2022:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2022 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 39.508,49 EUR aus (im Vorjahr Jahresüberschuss 2.810,75 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 82 Tsd. EUR (+1,9 %) und beträgt nunmehr ca. 4,43 Mio. EUR (Vorjahr 4,34 Mio. EUR).

 

Die Eigenkapitalquote (1,425 Mio. EUR Eigenkapital) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2 % auf 32 % reduziert, ist aber immer noch als angemessen zu bewerten.

 

Im Jahr 2022 wurden Investitionen in Höhe von ca. 943,3 Tsd. EUR inklusive der aktivierten Eigenleistungen auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 118,9 Tsd. EUR getätigt.

 

Es wurde beispielsweise der Umbau eines vorhandenen denkmalgeschützten Gebäudes auf dem städtischen Friedhof zum modernen Verwaltungsgebäude beendet. Des Weiteren erfolgte 2022 die Fertigstellung eines weiteren neuen pflegefreien Grabfeldes sowie die Errichtung betrieblich dringend benötigter Garagen auf dem städtischen Friedhof.

 

Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr ca. 3,35 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 187 Tsd. EUR erhöht. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (799 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (457 Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden insgesamt      530 Tsd. EUR Umsatz erlöst.

 

Es wurde im Geschäftsjahr 2022, so wie auch in den Vorjahren, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR vereinnahmt.

 

Zum Jahresende 2022 verfügte der BWH über insgesamt 53 Mitarbeiter, darunter sind 10 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 2 Saisonkräfte sowie 8 Angestellte in der Verwaltung.

 

Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO).

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)

 

1.         Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

2.         Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“ über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichtes 2022 des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)“

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 4.425.976,60 EUR wird festgestellt.

 

1.1       Bilanzsumme

 

1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf

a)         das Anlagevermögen                                                               3.912.050,37 EUR

b)         auf das Umlaufvermögen                                                            470.805,13 EUR

 

1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf

a)         das Eigenkapital                                                                       1.425.278,31 EUR

b)         die empfangenen Ertragszuschüsse                                                         0,00 EUR

c)         die Rückstellungen                                                                          64.470,00 EUR

d)         die Verbindlichkeiten                                                                      90.057,98 EUR

 

1.2       Jahresverlust/Jahresfehlbetrag                                                       39.508,49 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                                                   3.604.234,97 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                                       3.643.743,46 EUR

 

2.         Verwendung des Jahresergebnisses

 

a)         auf neue Rechnung vorzutragen                                                    - 39.508,49 EUR

 

 

3.         Dem Betriebsleiter Herrn André Könnecke wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle        

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: