Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
Vorlage
VII/0594/23
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 % Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt Falkenstein/Harz und der Salzlandkreis.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “TAXON GmbH” Hamburg, Zweigniederlassung Hettstedt.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 24. April 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben am 20. Juni 2023 wurde der Jahresabschluss per 31.12. 2022 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit einer Beschlussempfehlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2022:

 

Die ÖSEG mbH hat, ähnlich wie in den Jahren 2016, 2017 und 2021 auch im Berichtsjahr 2022 ein hohes negatives Jahresergebnis erwirtschaftet. Der Jahresfehlbetrag für 2022 beträgt ca. 98 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag ca. 159 Tsd. EUR). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war nur durch die Komplementärfinanzierung der Gesellschafter in Höhe von insgesamt 100 Tsd. EUR gewährleistet. Die liquiden Mittel verringerten sich um ca. 88 Tsd. EUR und betrugen zum Bilanzstichtag ca. 82 Tsd. EUR (im Vorjahr ca. 170 Tsd. EUR).

 

Das Jobcenter des Salzlandkreises und die Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz bewilligten im Berichtsjahr 77 Maßnahmen für Arbeitsgelegenheiten mit 208 Teilnehmern (Vorjahr: 77 Maßnahmen mit 248 Teilnehmern). Einen Ersatz für das am Ende des Jahres 2021 ausgelaufene Landesprogrammes „StaTA“ (Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben) gab es nicht.

 

Die Umsatzerlöse 2022 betrugen nur noch rund 76 % der Umsatzerlöse des Jahres 2021. Gegenüber dem Vorjahr ist somit eine Reduzierung von 350 Tsd. EUR zu verzeichnen.

 

Die Aufwandszuschüsse sind nach wie vor die wesentliche Einnahmequelle der ÖSEG mbH. Die reinen Aufwandszuschüsse betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr nur noch 736 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.143 Tsd. EUR).

 

Die Anzahl der insgesamt geförderten Teilnehmer hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um noch einmal 81 Teilnehmer verringert. Das bedeutet eine Reduzierung der Einnahmen um ca. 407 Tsd. EUR, die nicht durch andere Erlöse ausgeglichen werden konnten.

 

Die ÖSEG mbH hat zum Jahresende noch den Auftrag zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus in Neugattersleben erhalten. Trotzdem reichten die Erlöse nicht, um das Defizit auszugleichen, das durch den Rückgang der geförderten Maßnahmen aufgetreten ist

 

In einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 22. Februar 2022 hat der damalige Geschäftsführer, Herr Manfred Schön, über den Rückgang der Teilnehmer an den Maßnahmen, dem Umstand, der damit verbundenen Erlösausfälle sowie, dass die ÖSEG mbH zukünftig nicht mehr in der Lage sein wird, ihre finanziellen Verpflichtungen aus eigener Kraft zu erfüllen, informiert. In den folgenden Gesellschafterversammlungen wurde erörtert, welche Maßnahmen helfen könnten, die Situation der ÖSEG mbH zu verbessern und Kosten zu senken.

 

Die ÖSEG mbH erhielt im Berichtsjahr eine Komplementärfinanzierung der Gesellschafter in Höhe von insgesamt 100 Tsd. EUR, um Liquiditätsengpässe auszugleichen.

 

Mit Wirkung zum 31. August 2022 wurde Herr Manfred Schön als Geschäftsführer abberufen. Neuer Geschäftsführer war seit dem 1. September 2022 Herr André Könnecke.

 

Die Verbindlichkeiten betrugen rund 30,5 % zum Bilanzstichtag und konnten innerhalb der Zahlungsziele beglichen werden

 

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 51,5 % verringert (im Vorjahr 61,8 %). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (z.B. Darlehen) bestehen bei der ÖSEG mbH nicht.

 

Bei der Vorstellung der Wirtschaftsplanung des Jobcenters für das Jahr 2023 im Oktober 2022 wurde erkennbar, dass die durchschnittliche Anzahl der AGH-Maßnahmen zukünftig weiterhin deutlich sinken wird. Die Finanzierung der ÖSEG wäre somit durch Maßnahmen des Jobcenters nicht mehr gewährleistet.  Da auch die anderen Bereiche der ÖSEG, wie z. B. die Tischlerei und das soziale Zentrum nicht kostendeckend betrieben werden können, drohten der ÖSEG finanzielle Verluste, die in letzter Konsequenz zu einer Insolvenz geführt hätten.

 

Die Gesellschafter sprachen sich in der Gesellschafterversammlung am 28. 02. 2023 einstimmig dafür aus, die ÖSEG zum 01. 07. 2023 zu liquidieren.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und den Geschäftsführern die Entlastung für 2022 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) ergab keine Beanstandungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichtes 2022 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)                  Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022,

 

b)                  Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer Manfred Schön und

André Könnecke für das Geschäftsjahr 2022 und

 

c)                  Beschluss zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 98.102,01 EUR auf neue

Rechnung.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstanden unmittelbare Ausgaben von:

2 x 19.000 EUR

Komplementärfinanzierung

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: