Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Stadtwerke Aschersleben GmbH
Vorlage
VII/0592/23
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Unternehmensstruktur der Stadtwerke Aschersleben GmbH entspricht den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den in der Folge erlassenen Verordnungen für Strom und Gas. Der Netzbetrieb wird durch die ASCANETZ GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Aschersleben GmbH separat betrieben.

 

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Anteil von 65 % Hauptgesellschafterin der Stadtwerke Aschersleben GmbH, die enviaM hält 35 % der Anteile an der Gesellschaft.

 

Gemäß § 46 GmbH-Gesetz i. V. m. § 7 Abs. 2 b des Gesellschaftsvertrages der SWA entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung sowie über die Verwendung bzw. Verteilung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2022 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG geprüft. Dementsprechend wurde geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Die Berichterstattung nach § 53 HGrG wurde von der WIBERA zusammenfassend für die geprüften Gesellschaften Stadtwerke Aschersleben GmbH, die ASCANETZ GmbH und die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH vorgenommen, da die Gesellschaften wechselseitig verbunden sind und untereinander kaufmännische und technische Dienstleistungen erbringen. Der Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG ist als eigenständiger Bericht als ANLAGE beigefügt. Die Prüfberichte per 31.12.20222 der ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH sind als PDF-Dateien im Ratsinformationssystem verfügbar und der Beschlussvorlage zugeordnet.

 

Die Prüfung hat insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben und deshalb konnte am 31. Mai 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 06. Juli 2023 wurde der Prüfbericht zum Jahresabschluss per 31.12.2022 ausführlich vom Wirtschaftsprüfer vorgestellt, beraten und mit der Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gesellschafterversammlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2022:

 

Die Stadtwerke Aschersleben GmbH schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem positiven Jahresergebnis von ca. 1,86 Mio. EUR ab. Das Ergebnis lag rund 1,44 Mio. EUR über dem im Wirtschaftsplan prognostiziertem Jahresergebnis von 417,8 Tsd. EUR.

Hauptgrund dafür ist die positive witterungs und einsparbedingte Entwicklung der Beschaffungs und Verkaufssituation für Strom und Gas.

 

Die Bilanzsumme hat sich per 31.12.2022 erhöht und beträgt 47.468.494,68 EUR.

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, vom Jahresüberschuss 50%, also 928.944,14 EUR an die Gesellschafter auszuschütten. Begründet wird dies, wie im Vorjahr, mit dem Aufbau einer besseren Liquidität für die SWA. Für die Stadt Aschersleben würden bei der vorgeschlagenen Ausschüttung ca. 500 Tsd. EUR als kassenwirksame Einnahme zufließen. Geplant sind im Haushaltsplan für 2023 200 Tsd. EUR. Die vorgeschlagene Ausschüttung führt somit zu einer Mehreinnahme von ca. 300 Tsd. EUR.

 

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betragen im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 37,05 Mio. EUR (im Vorjahr 32,1 Mio. EUR) Die Ist- Abweichung der Umsatzerlöse von 3,36 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus Preisanpassungen (Steigerungen) bei Strom und Gas.

 

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe liegen um 241 Tsd. EUR unter dem Planansatz. Das geplante Ergebnis der Netzgesellschaft liegt um 447 Tsd. EUR unter dem Planansatz.

 

Im Einzelnen sind die Umsatzerlöse Strom etwas höher als im Vorjahr. Im Segment der Stromsondervertragskunden ist die Absatzmenge im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Ursächlich hierfür ist das Auslaufen von Verträgen und die von den SWA gezielt nicht angebotene Verlängerung von Sonderkundenverträgen

 

In der Gassparte sind die Umsatzerlöse aufgrund von notwendigen Preisanpassungen im Vergleich zum Vorjahr trotz Absatzrückgang gestiegen. Tarifkunden haben rund 13,4 % weniger Gasmengen abgenommen. Hinzu kommt ein Absatzrückgang im Bereich der Sondervertragskunden um 48,5 %. Der Umsatzzuwachs der Gassparte beläuft sich auf ca. 33,8 %.

 

Die Umsatzerlöse der Trinkwassersparte waren im Jahr 2021 etwas geringer als in der aktuellen Wirtschaftsperiode. Dies ist auf eine Anhebung der Verkaufspreise in der Trinkwassersparte zurückzuführen.

 

Der Mischpreis für Wärme ist durch die Anwendung der Preisgleitklauseln im Vergleich zum Vorjahr um ca. 16,7 % gestiegen. Die um 13,3 % gesunkene Wärmeabsatzmenge ist vor allem auf Witterungseinflüsse und auf das Sparverhalten der Verbraucher zurückzuführen.

 

Letztlich konnten alle Sparten mit einem positiven Jahresergebnis abschließen und somit zum Jahresüberschuss von insgesamt 1,86 Mio. EUR beitragen. Die Bereiche Strom, Gas und Trinkwasser lieferten mit einem Anteil von ca. 88,7 % den größten Anteil am Jahresüberschuss. Dabei ist zu erwähnen, dass in der Stromsparte eine Minderung um 533 Tsd. EUR (Minus 55%) und bei der Wärme eine Minderung um 519 Tsd. EUR (Minus 78,6 %) im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen sind. Beim Gas gab es eine Verbesserung von 537 Tsd. EUR (ca. um das 2,3-fache) im Spartenergebnis.

 

Die Liquidität der SWA war ganzjährig gegeben, allen finanziellen Verpflichtungen des Jahres 2022 wurde nachgekommen. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 7,69 Mio. EUR und lagen deutlich über dem Bestand des Vorjahres (336,7 Tsd. EUR)

 

Die Kapitalstruktur ist geordnet und setzt sich aus 34,8 % Eigenkapital und 65,2 % Fremdkapital zusammen.

 

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab keine Beanstandungen.

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF – Dateien  im Ratsinformationssystem)

Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 und der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2022 der Stadtwerke Aschersleben GmbH, der ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH sowie der Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG der genannten Gesellschaften

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Stadtwerke Aschersleben GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschersleben GmbH folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.         Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022,

 

b.         Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerin Frau Brigitte Klopstein für das Geschäftsjahr 2022,

 

c.         Beschluss zur Ausschüttung am 02.11.2023 vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 1.857.888,28 EUR einen Betrag in Höhe von 928.944,14 EUR an die Gesellschafter entsprechend ihrer Geschäftsanteile auszuschütten und 928.944,14 EUR den Gewinnrücklagen zuzuführen und

 

d.         Beschluss zur Erteilung der Befugnis der Geschäftsführerin der Stadtwerke Aschersleben GmbH zur Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH gemäß § 7 Abs. 2g des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.4651000

Erträge von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

ca. 500 Tsd. EUR    

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: