Betreff
Benennung und Widmung der Straße im Wohngebiet Teilgebiet 2 Vor der Aue
Vorlage
VII/0591/23
Aktenzeichen
22/60-62/kü-schie
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.09.2017 den Bebauungsplan Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ beschlossen. Die Erschließung des Teilgebietes 2 dieses Bebauungsplanes erfolgt gemäß Erschließungsvertrag vom 06.03.2023 durch einen Investor aus Leipzig, wonach die Stadt Aschersleben nach Fertigstellung die Erschließungsanlagen kostenfrei in ihre Baulast übernimmt und Eigentümerin der öffentlichen Erschließungsfläche wird.

 

Aufgrund der notwendigen Zuordnung und Vergabe von Hausnummern zukünftiger Wohnhäuser an der entstehenden Straße, Flur 93 Flurstück 256, ist es erforderlich, diese Straße zu benennen.

 

Die Benennung dieser Straße soll den anliegenden Wohngebieten angepasst werden. Von den vorgeschlagenen Namen wurde „Vor der Papenbrücke“, als örtlicher Bezug zur „Papenbrücke“, die über die Eine hinweg zur „Langen Gasse“ führt und zwischen dem entstehenden Wohngebiet und dem Wohngebiet „Hinter der Papenbrücke“ liegt, favorisiert.

 

Gem. § 8 des Erschließungsvertrages erfolgt die Widmung der Straße durch die Stadt Aschersleben. Eine Zustimmung durch den Erschließungsträger liegt vor. Die Voraussetzungen für die Widmung gem. § 6 Abs. 3 StrG LSA sind somit gegeben.

 

Die Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe in Form einer Widmungsverfügung. Mit Bekanntmachung der Widmungsverfügung im Amtsblatt der Stadt Aschersleben wird diese wirksam und das allgemeine Benutzungsrecht geschaffen.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

1)   Lageplan

2)   B-Plan Nr. 12 – „Mischgebiet – Vor der Aue“

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Anliegerstraße im Wohngebiet TG 2 Vor der Aue, Gemarkung Aschersleben, Flur 93, Flurstück 256 erhält den Namen

 

„Vor der Papenbrücke“

 

  1. Die entstehende Straße wird nach Fertigstellung und Übergabe als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr May