Die
Stadt Aschersleben ist aufgrund der §§ 5, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Ziffer 1
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 06. 2014
(GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. 04.
2023 (GVBl. LSA. S. 209) i. V. m. den §§ 1f., 6, 8ff., 14f., 18 und 20 des
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001
(GVBL. LSA, S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
24.03.2020 (GVBL. LSA S. 108), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung
berechtigt, die Belange der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben in einer
Satzung zu regeln.
Mit
der grundlegenden Neueinteilung der Feuerwehr Aschersleben in die Löschzüge
Nord, Mitte und Süd war eine Überarbeitung der bisherigen Satzung aus dem Jahr
2020 erforderlich. In diesem Zusammenhang erfolgte zudem eine generelle
Hinterfragung und Anpassung verschiedener Inhalte dieser Satzung, um auch in
Zukunft über eine klar formulierte und einfach anwendbare Satzung zu verfügen.
Der
Vorentwurf dieser Satzung wurde mit dem Stadtwehrleiter abgestimmt und zudem
allen Ortsfeuerwehren vorab zur Kenntnis gegeben. Somit hatten alle Wehrleiter
die Gelegenheit, sich konstruktiv bei der Satzungsgestaltung mit einzubringen.
Alle Hinweise aus den Reihen der Feuerwehr wurden nochmals fachlich geprüft und
fanden überwiegend Berücksichtigung in der neuen Satzung.
Somit
liegt hier eine Satzung vor, die neben der neuen Struktur auch viele andere
Belange für die Feuerwehr regelt und es wird empfohlen, die der Vorlage
beigefügte Feuerwehrsatzung zu beschließen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Aschersleben (Feuerwehrsatzung)
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung über die
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben (Feuerwehrsatzung)".
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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