Begründung/Erläuterung:
Im § 79 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt (WG LSA) wurde festgelegt, dass alle Gemeinden bzw. die
Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung für ihr gesamtes Gebiet schriftlich oder
elektronisch in getrennten Konzepten (Schmutz- und Niederschlagswasser)
darstellen, wie das im Gebiet anfallende Abwasser beseitigt wird
(Abwasserbeseitigungskonzepte). Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
(NBK) ist gemäß § 79 Abs. 4 WG LSA regelmäßig in Abständen von 5 Jahren,
gerechnet vom Datum der letzten Genehmigung, fortzuschreiben und der
Wasserbehörde anzuzeigen.
Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erläutert, wie in dem
Gemeindegebiet das Niederschlagswasser aus dem Bereich von bebauten oder
befestigten Flächen beseitigt wird. In dem Konzept sind die vorhandenen und
geplanten öffentlichen Anlagen der Niederschlagwasserbeseitigung sowie die
Teile des Gemeindegebiets anzugeben, die gegenwärtig an eine öffentliche
Einrichtung angeschlossen sind oder zukünftig an eine solche Einrichtung
angeschlossen werden sollen.
Kanäle (Mischwasserkanäle), die neben Niederschlagswasser auch
Schmutzwasser abführen, sind prinzipiell Abwasseranlagen. Dass heißt, dass
diese Kanäle somit im Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung
dargestellt sind.
Im Interesse
einer vollständigen und vergleichbaren Bearbeitung sind die Hinweise der
Wasserbehörde des Salzlandkreises in die Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes mit einbezogen worden. Die
Grundlagen zur Überarbeitung des vorgenannten Konzeptes bildet das vorliegende Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Aschersleben,
welches von der Unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises seinerzeit nicht
beanstandet wurde.
Das Gesamtkonzept besteht aus dem
Erläuterungsbericht, dem Tabellen- und Planteil. Die als pdf-Dateien
beigefügten Tabellen des Konzeptes beinhalten zum einen den Bestand der
vorhandenen Bauwerke zur Regenwasserrückhaltung und -behandlung sowie die
Regenwasserkanäle, zum anderen die geplanten abwassertechnischen Herstellungs-
und Erneuerungsmaßnahmen im Entsorgungsgebiet. Die in den Tabellen geforderten
Planungsangaben wurden nur soweit eingetragen, wie sie zum Zeitpunkt der
Fortschreibung des Konzeptes bekannt waren bzw. vorgelegen haben. Der Umfang
der Investitionen ist grundsätzlich vom Umfang der zur Verfügung stehenden
Mittel abhängig.
Die
Darstellung der vorhandenen und geplanten Regenwasserkanäle findet in den
Übersichts- und Lageplänen ebenso Berücksichtigung. Auf Grund des Umfanges und
der geforderten Verwendung von Übersichts- und Lagepläne im Maßstab 1 : 5.000
und 1 : 2.500 sind die Lageplanunterlagen nicht als Anlage beigefügt. Die
Mitglieder des Stadtrates haben jedoch die Möglichkeit in den Geschäftsräumen
des Eigenbetriebes (Aschersleben, Magdeburger Straße 24) Einsicht in die
Unterlagen zu nehmen.
Es wird
daher empfohlen, dass überarbeitete Niederschlagswasserbeseitigungskonzept der
Stadt Aschersleben die Zustimmung zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlagen: (PDF-Dateien
im Ratsinformationssystem hinterlegt)
Auszug aus dem
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept für die Stadt Aschersleben
Die Übersichts- und Lageplanunterlagen sind auf
Grund des Umfanges nicht beigefügt. Die Mitglieder des Stadtrates haben deshalb
die Möglichkeit, in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes (Aschersleben,
Magdeburger Str. 24) Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Fortschreibung des
Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes für die Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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