Begründung/Erläuterung:
Im § 79 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt (WG LSA) wurde festgelegt, dass alle Gemeinden bzw. die
Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung für ihr gesamtes Gebiet schriftlich oder
elektronisch in getrennten Konzepten (Schmutz- und Niederschlagswasser)
darstellen, wie das im Gebiet anfallende Abwasser beseitigt wird
(Abwasserbeseitigungskonzepte). Das Abwasserbeseitigungskonzept zur
Schmutzwasserbeseitigung ist gemäß § 79 Abs. 3 Satz 3 WG LSA regelmäßig in
Abständen von 5 Jahren, gerechnet vom Datum der letzten Genehmigung,
fortzuschreiben und der Wasserbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Das Abwasserbeseitigungskonzept zur
Schmutzwasserbeseitigung ist erforderlich, um darzulegen, wie die Gemeinde der
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen will,
-
zu zeigen, dass die vorgegebenen
Gewässerschutzziele in angemessener Zeit erreicht werden (insbesondere geht es
dabei um die Anforderungen an die Kanalisation und an kommunale Einleitungen in
ein Gewässer) und
-
zu zeigen, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit bei Planung und Durchführung der Bauabschnitte beachtet wird.
Im
Interesse einer vollständigen und vergleichbaren Bearbeitung sind die Hinweise
der Wasserbehörde des Salzlandkreises in die Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Schmutzwasserbeseitigung mit einbezogen
worden. Die Grundlagen zur Überarbeitung des vorgenannten Konzeptes bildet das
vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung,
welches von der Unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises am 11. April 2018
genehmigt wurde.
Neben der Darstellung der vorhandenen und geplanten
Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient das
Abwasserbeseitigungskonzept auch als Grundlage für die Abgrenzung zwischen der
öffentlichen und der privaten bzw. dezentralen Abwasserbeseitigung. Die in den
Tabellen geforderten Planungsangaben wurden nur soweit eingetragen, wie sie zum
Zeitpunkt der Fortschreibung des Konzeptes bekannt waren bzw. vorgelegen haben.
Das Gesamtkonzept besteht aus dem
Erläuterungsbericht, dem Tabellen- und Planteil. Die als PDF-Dateien
beigefügten Tabellen des Konzeptes beinhalten zum einen den Bestand der
vorhandenen kommunalen Kläranlage und Kanalisation, zum anderen die geplanten
abwassertechnischen Herstellungs- und Erneuerungsmaßnahmen im
Entsorgungsgebiet. Der Umfang der Investitionen ist grundsätzlich vom Umfang
der zur Verfügung stehenden Mittel abhängig.
Die
Darstellung der vorhandenen und geplanten Entwässerungsleitungen findet in den
Übersichts- und Lageplänen ebenso Berücksichtigung. Auf Grund des Umfanges und
der geforderten Verwendung von Übersichts- und Lagepläne im Maßstab 1 : 5.000
und 1 : 2.500 sind die Lageplanunterlagen nicht als Anlage beigefügt. Die
Mitglieder des Stadtrates haben jedoch die Möglichkeit, in den Geschäftsräumen
des Eigenbetriebes (Aschersleben, Magdeburger Straße 24) Einsicht in die
Unterlagen zu nehmen.
Es wird
daher empfohlen, dem überarbeiteten Abwasserbeseitigungskonzept zur
Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Aschersleben die Zustimmung zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlagen: (PDF-Dateien
im Ratsinformationssystem hinterlegt)
Auszug aus dem Abwasserbeseitigungskonzept zur
Schmutzwasserbeseitigung für die Stadt Aschersleben
Die Übersichts- und Lageplanunterlagen sind auf
Grund des Umfanges nicht beigefügt. Die Mitglieder des Stadtrates haben deshalb
die Möglichkeit, in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes (Aschersleben,
Magdeburger Straße 24) Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Schmutzwasserbeseitigung für die Stadt
Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
. |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenerweiterung |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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