Begründung/Erläuterung:

 

Im § 79 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) wurde festgelegt, dass alle Gemeinden bzw. die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung für ihr gesamtes Gebiet schriftlich oder elektronisch in getrennten Konzepten (Schmutz- und Niederschlagswasser) darstellen, wie das im Gebiet anfallende Abwasser beseitigt wird (Abwasserbeseitigungskonzepte). Das Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung ist gemäß § 79 Abs. 3 Satz 3 WG LSA regelmäßig in Abständen von 5 Jahren, gerechnet vom Datum der letzten Genehmigung, fortzuschreiben und der Wasserbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung ist erforderlich, um darzulegen, wie die Gemeinde der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen will,

 

-          zu zeigen, dass die vorgegebenen Gewässerschutzziele in angemessener Zeit erreicht werden (insbesondere geht es dabei um die Anforderungen an die Kanalisation und an kommunale Einleitungen in ein Gewässer) und

-          zu zeigen, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Durchführung der Bauabschnitte beachtet wird.

 

Im Interesse einer vollständigen und vergleichbaren Bearbeitung sind die Hinweise der Wasserbehörde des Salzlandkreises in die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Schmutzwasserbeseitigung mit einbezogen worden. Die Grundlagen zur Überarbeitung des vorgenannten Konzeptes bildet das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung, welches von der Unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises am 11. April 2018 genehmigt wurde.

 

Neben der Darstellung der vorhandenen und geplanten Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient das Abwasserbeseitigungskonzept auch als Grundlage für die Abgrenzung zwischen der öffentlichen und der privaten bzw. dezentralen Abwasserbeseitigung. Die in den Tabellen geforderten Planungsangaben wurden nur soweit eingetragen, wie sie zum Zeitpunkt der Fortschreibung des Konzeptes bekannt waren bzw. vorgelegen haben.

 

Das Gesamtkonzept besteht aus dem Erläuterungsbericht, dem Tabellen- und Planteil. Die als PDF-Dateien beigefügten Tabellen des Konzeptes beinhalten zum einen den Bestand der vorhandenen kommunalen Kläranlage und Kanalisation, zum anderen die geplanten abwassertechnischen Herstellungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Entsorgungsgebiet. Der Umfang der Investitionen ist grundsätzlich vom Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel abhängig.

 

Die Darstellung der vorhandenen und geplanten Entwässerungsleitungen findet in den Übersichts- und Lageplänen ebenso Berücksichtigung. Auf Grund des Umfanges und der geforderten Verwendung von Übersichts- und Lagepläne im Maßstab 1 : 5.000 und 1 : 2.500 sind die Lageplanunterlagen nicht als Anlage beigefügt. Die Mitglieder des Stadtrates haben jedoch die Möglichkeit, in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes (Aschersleben, Magdeburger Straße 24) Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

 

Es wird daher empfohlen, dem überarbeiteten Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Aschersleben die Zustimmung zu erteilen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: (PDF-Dateien im Ratsinformationssystem hinterlegt)

 

Auszug aus dem Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung für die Stadt Aschersleben

 

Die Übersichts- und Lageplanunterlagen sind auf Grund des Umfanges nicht beigefügt. Die Mitglieder des Stadtrates haben deshalb die Möglichkeit, in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes (Aschersleben, Magdeburger Straße 24) Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Schmutzwasserbeseitigung für die Stadt Aschersleben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

Stellenerweiterung   

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: