Die
Stadt Aschersleben muss die Löschwasserbereitstellung für das Stadtgebiet und
auch für die Ortsteile gewährleisten. Aus diesem Grund soll im Ortsteil
Wilsleben ein Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Wasservorrat von 150 m³
im Ort errichtet werden. Der Standort des Behälters befindet
sich zwischen Seelandstraße K 2371 und der Grünanlage vor der Mauer zur Kirche
in Wilsleben, am Standort der ehemaligen Waage. Zum Einsatz soll ein
unterirdischer Löschwasserbehälter aus Betonfertigteilen in der Abmessung von
ca. 11,5 x 5,5 x 3,0 Meter kommen. Die Baugenehmigung für den Behälter wurde am
25.11.2021 vom Salzlandkreis erteilt. Ein Zuwendungsbescheid über die Förderung
der Baumaßnahme vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
liegt seit 27.02.2023 vor.
Der Bau des unterirdischen Löschwasserbehälters incl. der erforderlichen
Oberflächenbefestigung für den OT Wilsleben wurde öffentlich ausgeschrieben.
Nach dem Ergebnis der Ausschreibung werden für die Errichtung des
Löschwasserbehälters rd. 280.000,00 EUR benötigt. Hinzu kommen rd. 70.000,00 EUR für Nebenkosten
(Prüfungen, Planerleistung,
Hausanschluss).
Die Deckung der Mehrkosten von insgesamt 70.000,00 EUR kann über eine
ungeplante zweckgebundene Mehreinnahme (Förderung gemäß Zuwendungsbescheid ALFF
vom 27.02.2023 in Höhe von rd. 156.000,00 EUR) im Haushaltsjahr 2023 erfolgen.
Hinweis: Der Beschluss steht in Abhängigkeit mit der Zustimmung des
Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses in der Sitzung am 22.06.2023 über
die Vergabe der Maßnahme (siehe Vorlage VII/0573/23).
Amme
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt:
- Die
überplanmäßige Ausgabe von 70.000,00 EUR für die Errichtung des
Löschwasserbehälters im OT Wilsleben in Aschersleben bereitzustellen.
- Die
benötigen überplanmäßigen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle
5.4.1.10/2752.6811000 (Einnahme Fördermittel) zur Sicherung der
Gesamtfinanzierung bereitgestellt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
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5.4.1.10/2752.7852000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
5.4.1.10/2752.6811000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
EUR |
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erwartete
Einnahmen: |
EUR |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenerweiterung
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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