Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Verleihung von Preisen der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0580/23
Aktenzeichen
0 -13.30
Art
Beschlussvorlage

Die Vergabe der Preise der Stadt Aschersleben wird bereits seit dem Jahr 2010 durch die Satzung über die Verleihung von Preisen der Stadt Aschersleben, nachfolgend „Preisvergabesatzung“ genannt geregelt. Die 1. Änderung dieser Satzung erfolgte im Jahr 2017.

 

Nach den mit der Satzung in den letzten Jahren gemachten guten Erfahrungen, wird eine weitere Anpassung der Satzung für erforderlich gehalten.

 

In der Beratung mit der Stadtratsvorsitzenden und den Fraktionsvorsitzenden am 02.03.2023 wurden bereits mögliche Änderungen der Preisvergabesatzung anhand einer Präsentation erörtert. Im Ergebnis dieser Beratung und mehreren Abstimmungen mit den betroffenen Dezernaten und Fachämtern der Stadt Aschersleben wird eine weitere Anpassung der Satzung für erforderlich gehalten.

 

Insbesondere in folgenden Punkten soll eine Novellierung der Preisvergabesatzung erfolgen:

 

  • Die Voraussetzungen für den Wirtschaftspreis werden vollständig neu gefasst um aktuelle Entwicklungen bei der Preisvergabe noch besser berücksichtigen zu können (§ 2 Abs. 1 der Satzung)

 

  • Der Kreis der Vorschlagsberechtigten wird erweitert. Künftig sind für alle Preise auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt vorschlagsberechtigt (§ 3 Abs. 1 der Satzung).

 

  • Um die Entscheidung des Preisgerichtes für den Baupreis noch besser vorzubereiten werden diesem Gremium künftig die sanierungsrechtlichen Genehmigungen mitgeteilt (§ 4 Abs. 3 der Satzung).

 

  • Bei der Gestaltung des Bürgerpreises soll künftig auf die Verleihung einer Ehrennadel verzichtet werden (§ 5 der Satzung).

 

  • Die Satzung sieht künftig die Möglichkeit vor, den Bürgerpreis auch im Rahmen des jährlichen „Tages der offenen Tür der Stadt Aschersleben“ verleihen zu können (§ 6 Abs. 1 der Satzung).

 

  • § 8 Abs. 2 der Preisvergabesatzung wird ersatzlos gestrichen, da sich diese Regelung erledigt hat.

 

  • Im Übrigen erfolgen kleinere, insbesondere redaktionelle, Anpassungen der Preisvergabesatzung.

 

Die im Rahmen der Erörterung am 02.03.2023 diskutierte Anpassung der jährlichen auf eine nur noch alle zwei Jahre stattfindende Preisvergabe wird von Seiten der Verwaltung nicht favorisiert. Hier wird es für sinnvoll erachtet, die Regelung in § 2 Abs. 6 Satz 1 der Satzung konsequent zur Anwendung zu bringen. Nach dieser Satzungsregelung gibt es ausdrücklich keine Pflicht zu einer Preisvergabe. Wenn aus Sicht der Preisgerichte also keine geeigneten Vorschläge für eine Preisvergabe vorliegen, sollte von dieser Regelung entsprechend Gebrauch gemacht werden.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen der Preisvergabesatzung sollen bereits für die bevorstehende Preisvergabe 2024 Anwendung finden.

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 – Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Vergabe von Preisen der Stadt Aschersleben

Anlage 2 – Lesefassung der Satzung über die Vergabe von Preisen der Stadt Aschersleben mit dem Stand der 2. Änderung und farbig dargestellten Änderungen

Anlage 3 – Lesefassung der Satzung über die Vergabe von Preisen der Stadt Aschersleben mit dem Stand der 2. Änderung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Verleihung von Preisen der Stadt Aschersleben“.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

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