Die Vergabe der Preise der Stadt Aschersleben wird bereits seit dem
Jahr 2010 durch die Satzung über die Verleihung von Preisen der Stadt
Aschersleben, nachfolgend „Preisvergabesatzung“ genannt geregelt. Die 1.
Änderung dieser Satzung erfolgte im Jahr 2017.
Nach den mit der Satzung in den letzten Jahren gemachten guten
Erfahrungen, wird eine weitere Anpassung der Satzung für erforderlich gehalten.
In der Beratung mit der Stadtratsvorsitzenden und den
Fraktionsvorsitzenden am 02.03.2023 wurden bereits mögliche Änderungen der
Preisvergabesatzung anhand einer Präsentation erörtert. Im Ergebnis dieser
Beratung und mehreren Abstimmungen mit den betroffenen Dezernaten und
Fachämtern der Stadt Aschersleben wird eine weitere Anpassung der Satzung für
erforderlich gehalten.
Insbesondere in folgenden Punkten soll eine Novellierung der
Preisvergabesatzung erfolgen:
- Die Voraussetzungen für den
Wirtschaftspreis werden vollständig neu gefasst um aktuelle Entwicklungen
bei der Preisvergabe noch besser berücksichtigen zu können (§ 2 Abs. 1 der
Satzung)
- Der Kreis der Vorschlagsberechtigten
wird erweitert. Künftig sind für alle Preise auch die Bürgerinnen und
Bürger der Stadt vorschlagsberechtigt (§ 3 Abs. 1 der Satzung).
- Um die Entscheidung des Preisgerichtes
für den Baupreis noch besser vorzubereiten werden diesem Gremium künftig
die sanierungsrechtlichen Genehmigungen mitgeteilt (§ 4 Abs. 3 der
Satzung).
- Bei der Gestaltung des Bürgerpreises
soll künftig auf die Verleihung einer Ehrennadel verzichtet werden (§ 5
der Satzung).
- Die Satzung sieht künftig die
Möglichkeit vor, den Bürgerpreis auch im Rahmen des jährlichen „Tages der
offenen Tür der Stadt Aschersleben“ verleihen zu können (§ 6 Abs. 1 der
Satzung).
- § 8 Abs. 2 der Preisvergabesatzung wird
ersatzlos gestrichen, da sich diese Regelung erledigt hat.
- Im Übrigen erfolgen kleinere,
insbesondere redaktionelle, Anpassungen der Preisvergabesatzung.
Die im Rahmen der Erörterung am 02.03.2023 diskutierte Anpassung der
jährlichen auf eine nur noch alle zwei Jahre stattfindende Preisvergabe wird
von Seiten der Verwaltung nicht favorisiert. Hier wird es für sinnvoll
erachtet, die Regelung in § 2 Abs. 6 Satz 1 der Satzung konsequent zur
Anwendung zu bringen. Nach dieser Satzungsregelung gibt es ausdrücklich keine
Pflicht zu einer Preisvergabe. Wenn aus Sicht der Preisgerichte also keine
geeigneten Vorschläge für eine Preisvergabe vorliegen, sollte von dieser
Regelung entsprechend Gebrauch gemacht werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen der Preisvergabesatzung sollen bereits
für die bevorstehende Preisvergabe 2024 Anwendung finden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 – Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die
Vergabe von Preisen der Stadt Aschersleben
Anlage 2 – Lesefassung der Satzung über die Vergabe von
Preisen der Stadt Aschersleben mit dem Stand der 2. Änderung und farbig
dargestellten Änderungen
Anlage 3 – Lesefassung der Satzung über die Vergabe von
Preisen der Stadt Aschersleben mit dem Stand der 2. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur 2. Änderung der
Satzung über die Verleihung von Preisen der Stadt Aschersleben“.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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