Am 19. 05. 2023 hat Ramdohr’s milde Stiftung der Stadt Aschersleben 1.200
Euro zur Unterstützung der Tätigkeit der Kreativwerkstatt zugewendet.
Weiterhin ist eine Zuwendung von Ramdohr’s milde Stiftung in Höhe von
1.500 Euro für die Jugendsozialarbeit der Stadt Aschersleben eingegangen.
Die Jugendsozialarbeit wird durch Beschäftigte der Stadt Aschersleben
(Streetworker) wahrgenommen. Diese unterstützen die Jugendlichen bei
Behördengängen und Arztbesuchen, führen Gespräche mit den Jugendlichen und
deren Eltern, bieten spontane Hilfen, wie Fahrkarten, Gutscheine für Speisen
und Hygieneartikel an. Auch Gebühren für Passbilder, z. B. im Rahmen von
Bewerbungen, werden übernommen.
Um die soziale Gemeinschaft zu stärken und auch präventiv im Austausch
auf die Jugendlichen einwirken zu können, finden regelmäßig Grillabende, Sport
und Spiel sowie Unternehmungen, wie Wanderungen und Ausflüge, statt.
Für diese Zwecke soll die Zuwendung eingesetzt werden.
Schließlich hat Ramdohr’s milde Stiftung der Stadt Aschersleben am 19.
05. 2023 8.300,00 Euro für die mobile
Jugendarbeit überwiesen.
Die mobile Jugendarbeit wird durch Beschäftigte der Stadt Aschersleben
wahrgenommen. Diese unternehmen mit den Kindern und Jugendlichen der Stadt
Aschersleben sowie deren Ortsteile verschiedene Freizeitfahrten, führen Sport-
und Bewegungstage durch und sind maßgeblich an der Organisation dieser
Freizeitmaßnahmen beteiligt.
Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner
Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG
LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem
Hauptverwaltungsbeamten.
Es wird empfohlen, die Zuwendungen von Ramdohr’s milde Stiftung
anzunehmen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt, die Zuwendungen von Ramdohr’s milde Stiftung
a) in Höhe von 1.200 Euro für die
Kreativwerkstatt,
b) in Höhe von 1.500 Euro für die
Jugendsozialarbeit sowie
c) in Höhe von 8.300 Euro für die mobile
Jugendarbeit
werden angenommen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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