Betreff
Grundsatzbeschluss zur Dachsanierung des Feuerwehrgerätehauses in Aschersleben
Vorlage
VII/0576/23
Art
Beschlussvorlage

Das Feuerwehrdepot wurde im Jahr 2000 gebaut. Das Objekt ist ein moderner Stahlbetonbau mit einem Flachdach. Die Dachhaut des Gebäudes besteht aus einer Kunststoffbahn auf Trapezblechen. Umlaufend wurde das Flachdach mit einer Attika begrenzt und besitzt somit eine innenliegende Entwässerung.

 

Das vorhandene Flachdach bietet sich an, um nachträglich eine Photovoltaikanlage aufzubauen, welche der Eigenversorgung des Objektes dienen soll und einen zukunftsweisenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadtverwaltung leisten soll.

 

Hinzu kommt, dass die vorhandene Kunststoffbahn durch Witterung im Laufe der Jahre spröde geworden und in Teilen an der Attika geschrumpft ist. Durch äußere Einflüsse sind diverse Löcher in der Dachhaut entstanden, welche trotz mehrfacher Versiegelung eine nicht erkennbare Durchdringung aufweisen. Diese Schäden sollen zusammen mit der energetischen Optimierung behoben werden.

 

Die aktuelle Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beträgt rund 545.000 EUR. Darin enthalten sind Gerüstbau-, Abbruch- und Dachsanierungsarbeiten mit rd. 380.000 EUR. Die Photovoltaikanlage wird mit 75.000 EUR und die Baunebenkosten in der Kostengruppe 700 mit ca. 90.000 EUR beziffert.

 

Da diese Ausgaben aufgrund der aktuellen Haushaltssituation aus städtischen Mitteln allein nicht finanzierbar sind, sollen Städtebaufördermittel zum Einsatz kommen.

 

Aufgrund der langen Vorlaufzeiten ab Fördermittelbeantragung bis zum Bewilligungsbescheid und der dann erst gegebenen Möglichkeit, diese Maßnahmen auszuschreiben, hat die Verwaltung nach Alternativen gesucht, um die Maßnahmen schneller umsetzen zu können.

 

Daher ist geplant, die notwendigen Gelder für die Realisierung der Maßnahme aus einer Umschichtung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung wie folgt zu generieren:

 

Für das Programmjahr 2020 wurden Städtebaufördermittel aus dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung für die Maßnahme „Neubau Mensa und Klassenräume – Grundschule Staßfurter Höhe“ beantragt. Die Bewilligung erfolgte mit Bescheid vom 16.12.2020 in einer Gesamthöhe von 1.562.599,98 €. Darin enthalten sind 1.041.733,32 € Mittel des Bundes und des Landes, die in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 an die Stadt Aschersleben ausgezahlt wurden.

 

Leider hat sich seit der Antragstellung wirtschaftlich und politisch viel verändert. Die allgemeinen Baukosten sind in den vergangenen Monaten drastisch angestiegen und durch politische Auseinandersetzungen ist die Entwicklung der bereits deutlich erhöhten Energiepreise nicht abzusehen. Ebenso ist eine sichere Planung im Bauprozess kaum möglich, da es erhebliche Lieferengpässe von Baumaterialien gibt.

 

Hinzu kommen Veränderungen in den Schülerzahlen der Grundschule Staßfurter Höhe, die die geplante Neubaumaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt zumindest in Teilen infrage stellen. Aufgrund der in Aschersleben möglichen freien Wahl der Grundschule kommt es teilweise zu starken Nachfrageunterschieden und damit verbundenen Schwankungen in den Schülerzahlen der einzelnen Schulen.

 

Aus den benannten Gründen hat sich die Stadt Aschersleben dazu entschieden, die Maßnahme „Neubau Mensa und Klassenräume – Grundschule Staßfurter Höhe“ vorerst zu unterbrechen und die weitere Entwicklung abzuwarten. Der Bauantrag wurde als Zwischenetappe eingereicht und soll zu einem späteren Zeitpunkt den Ausgangspunkt für eine Reaktivierung/Fortführung der Maßnahme bilden.

 

Bisher wurden Fördermittel i. H. v. rd. 109.000 EUR sowie kommunale Eigenmittel i. H. v. rd. 55.000 EUR eingesetzt. Somit stehen noch rd. 933.000 EUR Fördermittel zur Verfügung. Aus diesen Mitteln sollen dann anteilig die o. g. Maßnahmen am Feuerwehrgerätehaus finanziert werden. Der Rest steht für zu erwartende Mehrkosten bei anderen bereits bewilligten Maßnahmen im „Sanierungsgebiet Innenstadtring“ zur Verfügung.

 

Hinweis: In Vorbereitung der Baumaßnahme für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einer Dachsanierung des Feuerwehrdepots sollen zeitnah die Planungsleistungen ausgeschrieben werden. Zur Vergabe der Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die die Gebäude- und Elektroplanung) werden rund 30.000 EUR benötigt. Hierfür liegt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss eine separate Vorlage vor (Vorlage VII/0577/23).

 


 

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss beschließt:

 

  1. dass die Sanierung des Daches inkl. des Aufbaus einer PV-Anlage zur Eigenversorgung aus Städtebaufördermitteln finanziert werden soll

  2. dass diese Mittel durch Umwidmung von Fördermitteln aus der Maßnahme Neubau Mensa Staßfurter Höhe bereitgestellt werden sollen

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: