Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.10.2021mit der Vorlage Nr. VII/0339/21
Beschluss Nr. 292/21 die Außerplanmäßigen Auszahlungen für den Einbau von
raumlufttechnischen Anlagen (RLT- Anlagen) in den Grundschulen in eigener
Trägerschaft der Stadt Aschersleben beschlossen.
Der
Einbau der RLT- Anlagen in der Grundschule Mehringen, der Grundschule
Pfeilergraben und der Grundschule Staßfurter Höhe sind abgeschlossen und
gegenüber dem Fördermittelgeber, dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, abgerechnet. Die Einnahmen sind bereits bei der Stadt
Aschersleben eingegangen.
In
der Grundschule Luisenschule wird der Einbau der RLT- Anlagen im April
abgeschlossen. Alle Stand- und Deckengräte sind bereits eingebaut. Lediglich
die Montage der farblich angepassten Wetterschutzhauben muss noch erfolgen.
Für
den Einbau der 6 Deckengeräte, welche auf Grund von Lieferschwierigkeiten erst
im Februar 2023 montiert werden konnten, hat sich der Umfang der
Trockenbauarbeiten an den Decken wesentlich erhöht. Auch für die Isolierung der
Lüftungsleitungen sind nach dem Aufmaß Mehrkosten zu verzeichnen.
Die
außerplanmäßige Auszahlung ist erforderlich, damit die Schlussrechnungen
bezahlt werden können.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz-
und Verwaltungsausschuss beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von
30.000,00 EUR für den Abschluss der Baumaßnahme „Einbau von raumlufttechnischen
Anlagen in der Grundschule Luisenschule“.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
30.000,00
EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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1.1.1.30.5211088 |
Buchungsstelle |
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1.1.1.70.5211088 |
Buchungsstelle |
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1.1.1.70.5431088 4.2.4.10.5211088 |
Buchungsstelle Buchungsstelle |
5.000,00 EUR |
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3. Übersehbare
Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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