Betreff
Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0565/23
Aktenzeichen
BWH
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 45 Absatz 2 Ziffer 1 KVG LSA ist der Stadtrat für den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen zuständig.

 

Seit Jahren sind die AGH Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) der Jobcenter und Beschäftigungsagenturen rückläufig. Damit die Maßnahmen in der Region weiterhin effektiv beantragt und genutzt werden können, wird vorgeschlagen, dass der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben im Weiteren „BWH“ genannt, künftig als Maßnahmeträger fungiert.

 

Nach Gesprächen mit dem Jobcenter des Salzlandkreises könnte der BWH Trägeraufgaben für AGH Maßnahmen übernehmen, wenn die Betriebssatzung des BWH entsprechend um den vorgeschlagenen Passus ergänzt wird. 

 

Deshalb wird um Zustimmung zur Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben gebeten.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

  1. Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
  2. Lesefassung des § 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben in der Fassung der 3. Änderung

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben


 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle    

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle    

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: